Innung Baden-Würtemberg - Süd

Innungsvorstand bestätigt

Mit rund 100 Mitgliedern war die Jahreshauptversammlung der Innung Baden-Württemberg Süd im Tagungszentrum Heuboden in Umkirch gut besucht. Die Neuwahlen zum Vorstand brachten eine Bestätigung für die Amtsinhaber Obermeister Wilfried Hart und Stellvertreter Rolf Wanke.

Vier Positionen mussten neu besetzt werden. ewählt wurden Bernhard Koch (HwK-Bezirk Reutlingen), Emil Mark (HwK-Bezirk Ulm), Bruno Frommer (HwK-Bezirk Konstanz) und Jürgen Bergmann. Im Vorstand arbeiten ferner mit: Rolf Marfilius (HwK-Bezirk Freiburg), Thomas Kirstein (Umweltschutzbeauftragter), Hans-Peter Eckert (stellv. Leiter der Fachgruppe Bodenleger), Karlheinz Beiter (Lehrlingswart), Manfred Figel (Gesellenprüfungswesen), Christoph Skaletzka (Schriftführer) und die Kassen- und Rechnungsprüfer Heinz Beil und Dieter Waldmann.

Obermeister Wilfried Hart eröffnete die Veranstaltung mit Betrachtungen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage und deren Auswirkungen auf familien-geführte Fachbetriebe. Verbraucher zeigten zwar hohe Ansprüche bei Beratung und Service, aber auch hohes Preisbewusstsein. Den Spagat zwischen aufwändigen Dienstleistungen und niedrigen Preisen würden - so erwartet Hart - viele Unternehmen auf Dauer nicht durchstehen. Fachberatung zahle sich nicht aus, wenn der Verbraucher anschließend beim Discounter einkaufe.

Aus der Handwerks- und Verbandspolitik griff Obermeister Hart das Thema der HWO-Novellierung auf; die Gefahr, dass sie das Aus für das Parkettlegerhandwerk bringen könne, sei unübersehbar. Hart sprach sich für Gespräche mit tangierenden Gewerken aus, "um gemeinsam ums Überleben zu kämpfen", und nannte das Ziel, "alle Gewerke ab Oberkante Rohdecke" unter einen Hut zu bringen, ihnen aber gleichzeitig Selbständigkeit zu lassen.

Über das Berufsbild des Bodenlegers berichtete Rolf Wanke. Ausbildungsberechtigt sind Meister, aber auch Gesellen mit Berufserfahrung und erfolgreichem Abschluss von Teil 4 der Meisterprüfung (Arbeitspädagogik). Wanke hielt es für denkbar, dass an der Parkettlegerschule in Ehingen eine Parallelklasse für Bodenleger eingerichtet werden könnte.

Ferner teilte Rolf Wanke als Leiter der Bundesfachgruppe Holzpflaster mit, dass das Standardleistungsbuch "Parkett und Holzpflaster" in Zukunft nur noch als Diskette erhältlich ist. Neu überarbeitet wurde das Fachbuch "Parkettleger und Bodenleger".

Aufmerksame Zuhörer fand ein Vortrag über das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe. Es soll Steueransprüche bei Bauleistungen sichern und bedient sich dazu einer Freistellungsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Vergibt ein Unternehmer den Auftrag für eine Bauleistung an ein inländisches Unternehmen, das diese Freistellungsbescheinigung nicht vorlegen kann, muss der Auftraggeber 15 % der Auftragssumme direkt an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abführen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes also gehalten, die erforderliche Freistellungsbescheinigung zu erlangen.

Aus der Arbeit der Kreishandwerkerschaft wurde berichtet, dass Innungsmitgliedern die Möglichkeit geboten wird, kostenfrei über E-Mail Vertragsmuster, Formulare, arbeitsrechtliche Informationen usw. abzurufen.
aus Parkett Magazin 03/02 (Wirtschaft)