"Computerschein A"

Fortbildungskurse für PC-Anwender

Immer modernere Informations- und Kommunikationstechnologien drängen auf den Markt, verändern das private wie berufliche Umfeld. Der technische Fortschritt zwingt zu schneller Anpassung. Daher empfiehlt der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) den Erwerb des Computerscheins A.

Umfragen zufolge benutzen über 80 % aller Handwerksbetriebe EDV-Anlagen. Die Anwendungsfelder reichen von der Textverarbeitung, Angebots-erstellung, Kalkulation und Auftragsbearbeitung über Bestellungen und Lagerverwaltung bis zum Mahnwesen, Zahlungsverkehr, Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Auch die Vernetzung der betrieblichen Abläufe, die betriebsinterne Kommunikation durch Datenaustausch zwischen den Arbeitsplätzen (Intranet), die Informationsbeschaffung über Datenbanken (Internet), der Dokumentenaustausch mit Behörden, Steuerberatern, Kunden, Lieferanten und anderen Betrieben per E-Mail sind bereits weit fortgeschritten.

Die von zahlreichen Handwerkskammern durchgeführte Fortbildung zum "PC-Anwender (Computerschein A)" vermittelt Basiswissen, auf dem weiterführende Lehrgänge wie "EDV-Sachbearbeiter (Computerschein B)" aufbauen.

Es können u.a. folgende Attribute erworben werden: Qualifizierter EDV-Anwender, EDV-Fachkraft (Teil 1), Baustein 1 zur EDV-Fachkraft, EDV-Praxiswissen oder Business Office, gelegentlich mit dem Zusatz "HWK" (Handwerkskammer).

Das Fortbildungsangebot wendet sich an Gesellen, Facharbeiter, Meister, Betriebsinhaber und Angestellte im kaufmännischen Bereich, mitarbeitende Ehefrauen, Meisterschüler und andere. Die Fortbildungslehrgänge vermitteln in der Regel in 200 Unterrichtsstunden die Grundlagen im Umgang mit dem Computer in Theorie und Praxis.

Zugelassen wird, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist - oder, "wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen".

Die Prüfung ist in einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil gegliedert. Der "PC-Anwender (Computerschein A)" gilt als bestanden, wenn im fachpraktischen und im fachtheoretischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.

Wer den Computerschein A erworben hat, kann unter anderem bei der Ablegung der Prüfung "Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen" oder "Betriebsassistent im Handwerk" vom Fach "Datenverarbeitung" bzw. "EDV" befreit werden.
aus Parkett Magazin 06/02 (Wirtschaft)