Who is Who im Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. Tobias Irmscher


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01069 Dresden
Tel.: 0351/4 75 81 50
Mobil: 0163/4 12 89 11

Zweigstelle
Elsa-Brandström-Straße 14
71032 Böblingen
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E-Mail: info@svb-irmscher.de
Internet: www.svb-irmscher.de


Bestellung
Von der IHK Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Beruflicher Werdegang
-1983 - 1988 Studium Bauingenieurwesen an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar
-1988 - 1992 Investitionsingenieur/Projektleiter
-1993 - 2003 Bauleiter/Oberbauleiter (Roh- und Schlüsselfertigbau)
-seit 2004 öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden"
-seit 2007 Wirtschaftsmediator (IHK)

Mitgliedschaften/Tätigkeiten
-Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
-Deutscher Baugerichtstag,
-Netzwerk Schimmel,
-Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten
-Wirtschaftsmediator (IHK),
-außergerichtliche Konfliktlösungen,
-Dozententätigkeit EIPOS,
-Mitverfasser der Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden.

Praxisbeispiel
In einem Hotel kam es im Fußbodenbereich der Bäder und Duschen zu Ablösungen des verlegten Glasmosaiks vom Dünnbettmörtel. Besonders umfangreiche Ablösungserscheinungen traten an dem mit Glasmosaik gefliesten Fußboden der Duschen auf. Zur Ursachenfeststellung erfolgten mehrere Bauteilöffnungen. Dabei wurde festgestellt, dass sich das Glasmosaik in den Duschen ohne Kraftanstrengung mit einem Schraubendreher entfernen ließ. Die Oberseite des Dünnbettmörtels wies zahlreiche dünne Haarrissbildungen auf. Nach Angaben des Verarbeiters hatte er für die Verlegung des Glasmosaiks eine kunstharzvergütete Zementkombination verwendet.

Ursachen der Ablösungen: Herstellungsbedingt weist Glas eine nahezu völlig dichte und glatte Oberfläche auf. Die Verklebung von Glasmosaik auf einem Untergrund kann aufgrund dieser Oberflächenbeschaffenheit nur durch Adhäsion erfolgen. Bei der Verklebung von Glasmosaik ist es daher besonders wichtig, dass sich im Grenzbereich zwischen Belag und Dünnbettmörtel keine haftvermindernden Schichten befinden. Auch oberflächennahe Spannungen im Dünnbettmörtel sind zu vermeiden, da durch sie die Adhäsionskraft der Klebeverbindung erheblich gestört werden kann.

Im vorliegenden Fall wurden Verbundstörungen zwischen Glasmosaik und Dünnbettmörtel festgestellt. Teilweise ließ sich das Glasmosaik ohne jegliche anhaftende Rückstände vom Dünnbettmörtel entfernen. Dies deutete darauf hin, dass es hier zu keiner adhäsiven Verbundwirkung gekommen ist. Es war daher die Frage zu klären, wodurch diese Verbundstörungen hervorgerufen wurden.

Die für die Verlegung verwendete kunstharzvergütete Zementkombination ist laut Herstellerangaben ausdrücklich für die Verlegung von Glasmosaik geeignet. Gemäß dem technischen Merkblatt können Ausgleichsschichten von bis zu 10 mm Dicke hergestellt werden. Diese Dicken wurden im Bereich der niveaugleichen Duschen auch teilweise vorgefunden.

Bei einem auf zementärer Basis hergestellten Dünnbettmörtel treten baustoffbedingt Schwindspannungen auf. An der Grenzfläche zwischen Dünnbettmörtel und Glasmosaik entstehen aus diesen Schwind- dann Scherspannungen. Überschreiten diese Scherspannungen die (klebende) Adhäsionskraft, so kann es zu Verbundstörungen und Ablösungen kommen. Diese Zusammenhänge waren im vorliegenden Fall schadensursächlich. Darauf deuteten auch die auf der Oberfläche des Dünnbettmörtels festgestellten sehr dünnen Haarrissbildungen hin.

Eine weitere Ursache für die Ablösungen kann auch ein zu zeitiges Entfernen des oberseitigen Trägermaterials von den Glasmosaiksteinen gewesen sein. Dieses darf erst entfernt werden, wenn das Glasmosaik ausreichend fest verklebt, d. h. ein ausreichender Haftverbund gewährleistet ist. Bei einem zu frühren Entfernen des Trägermaterials wird die Klebeverbindung einer Zugkraft ausgesetzt, die das Haftvermögen an dieser Verbindungsstelle möglicherweise überschreitet. Die Folge sind ebenfalls Verbundstörungen und Ablösungen des Glasmosaiks vom Dünnbettmörtel. Ob dies im vorliegenden Fall eine primäre oder sekundäre Ursache war, konnte im Nachgang allerdings nicht mehr festgestellt werden.

Brancheneinschätzung
An dem Fallbeispiel wird deutlich, welche Verantwortung die Hersteller von Baustoffen und -produkten gegenüber den Verarbeitern tragen. Insbesondere die Verarbeitungshinweise müssen die spezifischen Gegebenheiten einer Baustelle und die damit verbundene handwerkliche Ausführung vor Ort berücksichtigen. Anderenfalls besteht für den Handwerker die Gefahr, dass sich die unter Laborbedingungen gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis nicht oder nur unzureichend umsetzen lassen.
aus FussbodenTechnik 05/11 (Personalien)