Unilin BVBA division Flooring

Münchner Patentamt erteilt Unilin neues Gebrauchsmuster


Unilin Decor hat vom Deutschen Patentamt in München ein neues Gebrauchsmuster erhalten; es basiert auf der 1996 in Belgien eingereichten Patentanmeldung. Bereits 1997 war den Belgiern ein Gebrauchsmuster erteilt worden, das sich auf die technischen Merkmale des leimfrei verlegbaren Uniclic-Profils bezog. Die Schutzrechte des neuen Gebrauchsmusters beziehen sich dagegen auf das Grundprinzip des von Unilin Decor entwickelten Verlegesystems, nach dem die Nut- und Federverbindung direkt aus dem Träger herausgefräst werden.
aus BTH Heimtex 05/01 (Wirtschaft)