Armstrong

Chapter 11 beendet


Nachdem der inzwischen vierte Restrukturierungsplan von Armstrong vom US District Court in Philadelphia angenommen wurde, ist der US-Konzern inzwischen aus Chapter 11 ausgestiegen. Sechs Jahre lang befand sich das Unternehmen in dem amerikanischen Gläubigerschutz-Verfahren. Am 6. Dezember 2000 hatte Armstrong einen Antrag auf eine freiwillige Reorganisation nach Chapter 11 der amerikanischen Konkursordnung beantragt. Der Grund für diesen Schritt war eine Welle von Klagen aufgrund asbestbelasteter Baumaterialien, durch die sich existenzbedrohende Schadensersatzverpflichtungen in Milliarden-Höhe für das Unternehmen abgezeichnet hatten. Mehrfach hatte der Bodenbelags-, Decken- und Möbelteil-Hersteller Vorschläge zur Restrukturierung eingereicht, die aber immer abgelehnt worden waren. Erst die vierte Fassung fand jetzt die Zustimmung des zuständigen Gerichst. Sie sieht vor, dass eine neue Gesellschaft gegründet wird, die zu zwei Dritteln von einem Fonds gehalten wird, in den zudem 1,8 Mrd. USD von Armstrong einfließen, mit denen eventuelle Ansprüche von Asbest-Geschädigten erfüllt werden sollen.

CEO Michael Lockhart begrüßte die Befreiung aus Chapter 11 als "entscheidenden Schritt" und merkte zugleich an, dass Armstrong die Zeit auch genutzt habe, um sein Bodenbelags-Geschäft zu restrukturieren. "Wir haben unsere Kostenstruktur in den USA substanziell verbessern können, ebenso Produktqualität und Kundenservice, außerdem unsere Kapazitäten für Holzböden ausgebaut." Die Erfolge zeigten sich auch den Zahlen: So konnte Armstrong im zweiten Quartal 2006 sein operatives Ergebnis knapp verdoppeln von 36,6 auf 72,5 Mio. USD, resultierend aus mehr Produktivität und einem höheren Umsatz. Im ersten Halbjahr 2006 hat sich das operative Ergebnis mit 120,7 Mio. USD sogar fast verdreifacht.
aus BTH Heimtex 10/06 (Wirtschaft)