FHR-Objektforum Fußbodentechnik in Fulda

Objekteure legen Wert auf Weiterbildung

Die Einkaufsgemeinschaft Fachhandelsring (FHR) lud zu ihrem Objektforum Fußbodentechnik und rund 110 Mitglieder kamen. FHR-Geschäftsführer Kurt Reichelt hatte bei der Auswahl der Referenten und der Themen voll ins Schwarze getroffen. Besonders die vorab vorgestellte Colani-Kollektion von Dura - BTH Heimtex berichtete exklusiv - die Tipps des Sachverständigen Siegfried Heuer und die neue CE-Kennzeichnungspflicht für textile, elastische Bodenbeläge und Laminat begeisterte und interessierte die Teilnehmer in Fulda.

Die Liste der Referenten des FHR Objektforums liest sich wie das "who is who" der Fußbodenbranche: Dura-Geschäftsführer Peter Farber, der Sachverständige Siegfried Heuer, Dr. Ernst Schröder vom TFI in Aachen und Ulrich Marski von Vorwerk - das waren nur 4 der 13 Referenten, die FHR-Geschäftsführer Kurt Reichelt den Tagungsteilnehmern an zwei Tagen präsentieren konnte. In seiner gewohnt mitreißenden Art betonte Reichelt die besondere Bedeutung von Seminarveranstaltungen: "Man differenziert sich durch Fortbildung und nicht durch das Verlegemesser." Reichelt machte deutlich, wie wichtig es sei, nicht ausschließlich im eigenen Saft zu schmoren, sondern Seminare als zwingende Informationsquelle zu begreifen. Gleichzeitig appellierte er an die Mitglieder, ein Netzwerk zu schaffen und die Kommunikation untereinander zu fördern.

Neben der Vermittlung von aktuellen Informationen lag dem FHR besonders der Kontakt mit der Bodenbelagsindustrie am Herzen: Mit Dura-Geschäftsführer Peter Farber und Vorwerk-Verlaufsleiter Ulrich Marski stellten zwei Industrievertreter besonders interessante Kollektionen vor. Dabei standen die Dura-Kollektion "Hotel Dura-Air" und "Emotions designed by Dura Colani" und die Vorwerk-Kollektion "Projection" im Mittelpunkt.

Einen anderen Weg gehen zwei weitere Bodenbelagshersteller: Anker Teppichboden und Forbo Flooring haben sich erstmals für eine gemeinsame Werkhaus-Kollektion unter dem Titel "Health Care Medical & Wellness" zusammengeschlossen. Unter Mitwirkung des FHR vereinen zwei große Marken der Branche ihre ausgewählten textilen und elastischen Bodenbeläge in einem gemeinsamen Kollektionsbuch. Da im Health-Care-Markt die Anforderungen an den Bodenbelag sehr unterschiedlich sind, müsse sorgsam zwischen Funktionalität und Komfort, Reinigungsfähigkeit und wohnlichem Ambiente abgewogen werden.

Anker bietet textile Beläge aus Solution-Dyed-Fasern mit undurchlässiger Spezialbeschichtung, die desinfinzierbar sind. Die Fasern sind resistent gegen chlorhaltige Reinigungsmittel, antimikrobiell und farbbeständig. Das Linoleum von Forbo ist strapazierfähig und langlebig, antimikrobiell und verfügt über eine multicolorierte Nahtabdichtung und den Topshield-Oberflächenschutz. Auf Wunsch bieten beide Bodenbelagshersteller die gemeinsame Beratung vor Ort.

CE-Kennzeichnung von Bodenbelägen

Wichtig für alle, die mit Bodenbelägen zu tun haben: Die CE-Kennzeichnungspflicht für textile, elastische und Laminat-Beläge tritt ab dem 1.1.2007 in Kraft. Dr. Ernst Schröder vom Textiles und Flooring Institute (TFI) und Ralf Winter (Findeisen) erklärten die Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Verleger und Handel. Bereits im Jahr 2005 von der EU verabschiedet, bestimmt die CE-Kennzeichnung mit Beginn 2007 auch bei Bodenbelägen die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit eines Produktes bei korrekter Verarbeitung. Die Norm ist in der EU einheitlich gültig. Die Symbole zur Produktkennzeichnung können im Internet unter www.floorsymbols.com heruntergeladen werden.

Das Hauptaugenmerk der CE-Kennzeichnung liegt eindeutig auf dem Brennverhalten. Daneben spielen Aspekte wie Rutschhemmung (R-Klasse), Wärmeleitfähigkeit und Elektrostatik eine Rolle. Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist der Lieferant der Bodenbeläge verantwortlich. Als Verarbeiter der Bodenbeläge besteht eine Prüfpflicht, ob die gelieferte Ware mit dem CE-Label gekennzeichnet ist. Alle Kollektionen, Muster und Warenlieferungen, die ab 1.1.2007 in Umlauf kommen, unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. "Alte" Bestandskollektionen können bis zum Laufzeitende noch eingesetzt werden. Auch Lagerware mit Anlieferung vor dem 31.12.2006 kann ohne CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Diese Übergangsfrist für vorhandene Muster und Bestandsware gilt voraussichtlich für 3 Jahre.

Neu ist die Bauaufsichtliche Zulassung für Bodenbeläge in "Aufenthaltsräumen". Diese Bezeichnung umfasst alle Räume, in denen sich Menschen aufhalten - auch Privaträume. Fast alle Räume fallen also unter diese Bezeichnung, so dass die Bodenbelagshersteller auch für diese Zulassung Sorge tragen müssen.

Praxistipps von Siegfried Heuer

Der Sachverständige Siegfried Heuer trat als Zugpferd des FHR Objektforums Fußbodentechnik auf. Heuer gab aktuelle Praxisempfehlungen gepaart mit Entertainment und Schadensfällen zum Besten. BTH Heimtex hat Heuers Praxistipps schlagwortartig zusammengefasst:

- Der Unterschied zwischen BGB- und VOB-Vertrag spielt vor Gericht fast keine Rolle mehr.
- Gegenüber dem Kunden sollte niemals von einem Mangel gesprochen werden. Alternative Bezeichnungen sind "Beanstandungen" oder "Problemstellung". Die Bezeichnung als Mangel bedeutet schon fast das Akzeptieren einer Reklamation.
- Man sollte innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen nach Eingang einer "Beanstandung" den Gewährleistungsanspruch schriftlich bestätigen. Die Bearbeitung der "Beanstandung" erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung. Erfolgt die Reaktion des Verarbeiters nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Auftraggeber berechtigt, ein Fremdunternehmen mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen. Solche Arbeiten erfolgen auf Rechnung des ursprünglichen Verarbeiters.
- Nach der Abnahme einer Baustelle nie einen Bodenbelag zur Prüfung beschädigen oder verletzen. Der Verarbeiter haftet für diesen Schaden. Es ist besser, die Prüfung dem beauftragten Gutachter zu überlassen.
- Verleger müssen für Bruchzonen unterhalb des Einwirkungsbereiches des Vorstriches keine Haftung übernehmen. Dies muss im Angebot vermerkt werden.
- Subunternehmer haften auch für das verarbeitete Produkt, das bauseits gestellt wird. Deshalb vor Arbeitsbeginn den Haftungsausschluss mit dem Auftraggeber für die Ware vereinbaren.
- Ein Händler/Bodenleger wird bereits zum Planer, wenn er seinen Kunden eine besonders geeignete Ware für seinen gewünschten Einsatzbereich empfiehlt.
Zusatzgeschäft durch Curasol-Belagssanierung

Wenn elastische Bodenbeläge nicht mehr so aussehen wie kurz nach der Verlegung, kommt das Dienstleistungsunternehmen Curasol von Christoph Geiermann (früher CC-Dr. Schutz) ins Spiel. Curasol arbeitet bundesweit und flächendeckend mit Profis der Bodensanierung. Das Unternehmen verfügt über 8 Standorte im Bundesgebiet und übernimmt klassische Einpflegearbeiten, Neubeschichtungen, Austausch von PUR-Beschichtungen und vieles mehr. Die Aufträge kommen von der Bodenbelagsindustrie, von Architekten und von Verlegern, die dieses Geschäftsfeld nicht selbst anbieten wollen. Für die Vermittlung eines Auftrages erhalten FHR-Mitglieder eine Provision.

16.-18. März 2007 vormerken

Die nächste große FHR-Tagung findet im März im Mercure-Hotel Bad Dürkheim/Pfalz statt: Die Objekteure treffen sich am 16. März, am 17. März folgt die FHR-Messe und am 18. März 2007 das Handelsforum.
aus BTH Heimtex 11/06 (Wirtschaft)