ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Rechtsschutz-Rahmenvertrag für das Handwerk


Um Rechtsschutzangebote speziell auf das Handwerk auszurichten, haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Allrecht Rechtsschutzversicherung in Berlin ein Rahmenabkommen abgeschlossen.

Der neue Rahmenvertrag, der das seit 1976 geltende Abkommen ersetzt, bietet ZDH-Mitgliedern sowie den vom ZDH betreuten Organisationen und Verbänden die Möglichkeit, mit der Allrecht Einzel-Rechtsschutzverträge abzuschließen. Unternehmen erwerben dabei einen sogenannten Ergänzungsrechtsschutz, nach dem die Versicherung erst dann zum Tragen kommt, wenn die satzungsgemäßen Leistungen der beruflichen Interessenvertretungen nicht mehr in vollem Maße greifen. So bleibt den Versicherungsnehmern eine doppelte Kostenbelastung für ein und dieselbe Leistung erspart. Die Allrecht ihrerseits ist in der Lage, Preisnachlässe zu gewähren. Die Nachlasshöhe ist in Abhängigkeit von dem genutzten Angebot gestaltet: Verbund Rechtsschutz 7,5 %, Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe 10%, Firmenschutz 25 %.

Grundlage der Rechtsschutzverträge sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen 2000. Diese wurden gerade modernisiert, beispielsweise durch Erweiterung der örtlichen und sachlichen Geltungsbereiche der einzelnen Versicherungen und Anhebung der Versicherungssumme je Schadensfall von 200.000 auf 300.000 Mark in Europa und den Mittelmeerrandstaaten.
aus Parkett Magazin 04/01 (Wirtschaft)