Stiftung Warentest

VDFI legt Beschwerde ein


Mainz. In der November-Ausgabe der Haustex berichteten wir über einen Testbericht der Stiftung Warentest zu Daunendecken. Der Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie stellte dem Berliner Testinstitut nach Bekanntwerden des Testes einige Fragen. Zwischenzeitlich erhielt der VDFI von dort eine Antwort. Lesen Sie im Folgenden, wie der Verband die Veröffentlichung von Stiftung Warentest auf Basis dieser Antwort bewertet:

Im Heft 11/2013 der Zeitschrift "test" veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Bettdeckentest unter dem Titel "Träumen unter Daunen" sowie ein Exposé "Aus der Traum", das sich unter CSR-Gesichtspunkten mit Tierschutz und Produktionsbedingungen von Daunendecken beschäftigt. Online bietet die Stiftung auf ihrer Website eine Kombination beider Artikel zum kostenpflichtigen Download unter der Überschrift "Bettdecken im Test: Kuschlig-warm dank Tierquälerei?" an.

Der erstgenannte Produkttest legte aus unserer Sicht keine klaren und nachvollziehbaren Prüfkriterien offen, deshalb haben wir die Stiftung um Auskunft insbesondere in Sachen Prüfinstitut und Prüfverfahren zur Füllungszusammensetzung und Gewebedichtigkeit gebeten. Die inzwischen vorliegende Antwort bezieht sich auf ein eigenes Prüfungsprogramm, bezeichnet die Prüfungen als "in Anlehnung" an EU-Normen und bittet "um Verständnis, wenn wir aus grundsätzlichen Erwägungen unsere Prüfinstitute nicht bekannt geben und insoweit auch nicht auf die einzelnen Punkte in Ihrem Schreiben eingehen."

Bezüglich der in dem CSR-Artikel aufgestellten Behauptungen wenden wir uns zur Zeit mit einer Beschwerde an den Verwaltungsrat der Stiftung Warentest und prüfen darüber hinaus weitere Optionen, um den enthaltenen sachlich falschen Aussagen Einhalt zu gebieten. Denn der Industrie wird u.a. vorgeworfen, Lebendrupf in ihren Produkten nicht ausschließen zu können und entsprechende Belege schuldig geblieben zu sein.

Fakt ist vielmehr, dass die Betriebe sich seit Jahren für eine tierschutzkonforme Daunengewinnung einsetzen und dafür ein zertifiziertes Rückverfolgbarkeitssystem, den Traumpass, entwickelt haben. In dessen Zentrum steht die Federngewinnung ausschließlich vom geschlachteten Tier. Belege beispielsweise in Form von Zolldeklarationen, Einfuhrbescheinigungen, Lieferscheinen oder amtlichen Testaten weisen eine geschlossene Lieferantenkette bis zum Ort der Federngewinnung - dem Schlachthof - nach. Die Anbieter waren selbstverständlich bereit, diese Belege vorzulegen. Doch die Stiftung hat die bei Betriebsgeheimnissen gebotene und übliche Vertraulichkeitserklärung nicht abgeben wollen - anschließend aber die Unternehmen an den Pranger gestellt und die Branche mit einer Pauschalverurteilung abgestraft.

Es ist ein Aspekt, dass sich die Redaktion der Stiftung Warentest offensichtlich eine Rückverfolgung der Daunen und Federn tierindividuell bis zur Farm wünscht und den Begriff der "Herkunft" in ihren Artikeln entsprechend verwendet. Es ist ein anderer Aspekt, auf Basis dieser Wunschvorstellung aber ein Versagen der Industrie anzuklagen, die klar kommuniziert, dass sie ihre Ware bis zum Ort der Federngewinnung - dem Schlachthof - zurückverfolgt und eben deshalb Lebendrupf eindeutig ausschließen kann und ihr das dann abzusprechen.

Insgesamt gehen diese Wunschbeurteilungskriterien aus unserer Sicht an der Realität des Marktes vorbei. Daunen und Federn werden aus nahezu allen Ländern der Welt bezogen und fallen als Nebenprodukt der Geflügelfleisch-Gewinnung an. Die Tiere selbst werden weltweit auf Millionen von Farmen und bäuerlichen Betrieben gehalten. Unsere Unternehmen sind in der Bettfedern- und Bettwarenbranche tätig - und keine Geflügelzüchter, sondern Kunden der Schlachthöfe. Deshalb besteht die Strategie unserer Branche darin, mit diesen Partnern an der weiteren Optimierung des Tierschutzes in der Lieferkette über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu arbeiten und zu implementieren.

Deshalb setzen unsere Mitgliedsbetriebe nur Material ein, das beweisbar nicht aus tierquälerischem Lebendrupf stammt. Dies ist derzeit die einzig effektive Möglichkeit, "schwarzen Schafen" die Existenzgrundlage zu entziehen."
aus Haustex 12/13 (Wirtschaft)