Zementhersteller

Gericht weist Schadensersatzklage ab


Das Landgericht Düsseldorf hat am 17. Dezember 2013 eine Schadensersatzklage über mehr als 131 Mio. EUR gegen sechs Zementhersteller wegen kartellrechtswidriger Absprachen abgewiesen (LG Düsseldorf, Az. 37 O 200/09). Betroffen waren unter anderem Dyckerhoff und Heidelbergcement. Die Klägerin, Cartel Damage Claims aus Belgien, hatte sich zuvor die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche von 36 Zementabnehmern abtreten lassen. Die Düsseldorfer Richter sehen diese Abtretungen als unwirksam an, weil damit gegen das Rechtsberatungsgesetz und die guten Sitten verstoßen worden sei. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
aus FussbodenTechnik 02/14 (Wirtschaft)