Zollbefreiung für Pakistan


Seit dem 1. Januar 2014 können Teppiche aus Pakistan mit Ursprungszeugnis Form A zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Damit ist Pakistan neben Afghanistan und Nepal das dritte Land, für das dieser Wettbewerbsvorteil gilt. Voraussetzung für die Zollbefreiung ist ein Nachweis der Direktbeförderung.
aus Carpet Magazin 02/14 (Teppiche)