Möbel Roller

Discounter hat bei Preissenkungen getrickst


Gelsenkirchen. Möbel Roller hat bei seinen Rotpreisen getrickst, wie das Unternehmen kürzlich durch ein Anerkenntnisurteil beim Landgericht Essen einräumte. Das Unternehmen von Hans-Joachim Tessner (u.a. auch Tejo, Schulenburg) bot nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Rahmen einer Aktion Möbelstücke mit reduziertem Preis an. Den Preisunterschied bewarb der Händler, indem er auf dem Preisschild neben dem reduzierten Preis einen deutlich höheren, angeblich ursprünglichen Preis aufführte und durchstrich. Allerdings war der durchgestrichene Preis höher als derjenige, welcher noch kurz vor der aktuellen Rabattaktion galt. Darin sah die Verbraucherzentrale eine irreführende Werbung und klagte. Mit einem vor dem Landgericht Essen erwirkten Anerkenntnisurteil (Az: 43 O 25/13) lenkte der Anbieter ein.

Je größer der Preisunterschied, desto mehr Geld lässt sich sparen und umso attraktiver erscheint das Angebot. Dieser Logik folgend bewarb das Unternehmen Roller mit über 100 Geschäften deutschlandweit seine Sonderangebote mit einem durchgestrichenen Ursprungspreis. Doch dieser war nicht nur deutlich höher als das Sonderangebot, sondern übertraf auch den Standard-Preis kurz vor Einführung des Angebots. "Ein Sonderangebot besonders attraktiv erscheinen zu lassen, indem der Ursprungspreis künstlich in die Höhe gesetzt wird, ist irreführend und rechtswidrig", so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den Möbelhändler mit einer Abmahnung aufgefordert, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen. Da das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, brachte die Verbraucherzentrale den Fall vor Gericht. Vor dem Landgericht Essen zeigte sich der Anbieter dann einsichtig, sodass ein Anerkenntnisurteil erging.
aus Haustex 04/14 (Wirtschaft)