IVK

Warnung vor Methylenchlorid-Einsatz


Aufgrund der hohen Gefährdung ist Methylenchlorid in Abbeizern inzwischen europaweit verboten. Trotzdem wird der Sprüh-Kontaktklebstoff weiter in Deutschland angeboten, unter anderem auf der diesjährigen Domotex. Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) warnt vor dem Einsatz.

"Methylenchlorid hat eine reizende Wirkung auf Augen und Atemwege und kann Kopfschmerzen, Schwindel und Benommenheit verursachen", berichtet Klaus Kersting von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Der Stoff sei besonders heimtückisch, da bei Geruchswahrnehmung schon gesundheitsgefährdende Konzentrationen vorliegen können. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liege mit 75 ppm deutlich unter der Geruchsschwelle von 140 ppm. Die Gefährdung wird dadurch erhöht, dass sich durch Geruchsgewöhnung selbst bei hohen Konzentrationen keine Warnwirkung mehr einstellt. Zudem ist der Stoff als krebsverdächtig eingestuft.

Ein Unternehmer, der mit dem Einsatz dieses Klebstoffs die Gesundheit seiner Mitarbeiter oder die anderer beteiligter Personen gefährdet, erfüllt nach § 27 Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes den Tatbestand einer Straftat, heißt es ergänzend vom IVK. Die BG Bau will Baustellen, auf denen mit dem Sprüh-Kontaktklebstoff gearbeitet wird, unverzüglich stilllegen.
aus Parkett Magazin 04/14 (Klebstoffe)