ZVPF-Herbsttagung in Aachen

Wenn der Fußboden stinkt

Die Bundesfachgruppe Bodenleger des Zentralverbands Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) tagte mit rund 40 Teilnehmern diesmal im Institut für Bodensysteme (TFI) in Aachen. Im Mittelpunkt der Fachvorträge stand das Thema "Gerüche aus Fußböden". Der verbandspolitische Teil befasste sich mit aktuellen Ausbildungsthemen.

Der 56-jährige Ralf Wollenberg wurde auf der Herbsttagung in seinem Amt als Bundesfachruppenleiter der Bodenleger bestätigt. Ihm zur Seite steht in den nächsten vier Jahren Kerstin Schmidt-von Böhlen, Mitglied der Landesinnung Schleswig-Holstein. Die neue Stellvertreterin tritt die Nachfolge von Manfred Krapp an.

Hintergründe für Gerüche


Gerüche aus dem Boden sind neben Feuchteproblemen der häufigste Anlass von Reklamationen. Jörg D. Kummetz, Technischer Leiter beim westfälischen Verlegewerkstoffhersteller Wulff, machte deutlich, dass nicht nur Bestandsböden stinken können, etwa durch Zersetzung der eingesetzten Bindemittel. Auch nach Neuverlegungen kann es zu Gerüchen kommen, nämlich durch mögliche Wechselwirkungen zwischen Belag, Grundierung, Spachtelmasse sowie Klebstoff. Kummetz: "Auslöser kann ein ammoniakhaltiger Klebstoff sein, der auf Zement bzw. auf zementäre Spachtelmassen aufgezogen wird." In Verbindung mit dem alkalischen Untergrund könne Ammoniak freigesetzt werden. Wenn dieser freie Ammoniak dann auch noch auf den frisch verlegten Belag einwirke, könne es zu sehr unangenehmen Gerüchen kommen.

Gleiches gelte beim Einsatz von Epoxidharzvorstrichen, die Benzylalkohol enthalten. Dann entsteht Benzaldehyd, eine ebenfalls übelriechende Substanz. Dies sei allerdings schon seit Jahren bekannt und habe zu etlichen Beanstandungen geführt.

Noch ist die Geruchsprüfung für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nicht erforderlich. Doch werde dort an der Einführung mit Hochdruck gearbeitet. So sei geplant, 2017 die Geruchsprüfung nach ISO 16000-28 in die Vergabegrundlage RAL-UZ 128 "emissionsarme textile Bodenbeläge" aufzunehmen.

In einem weiteren Beitrag ging es um behindertengerechte Bodenbeläge in Bereichen, in denen Demenzkranke leben. Dort sollten, empfahl Bundesfachgruppenleiter Wollenberg, rutschsichere Beläge mit ebenen Oberflächen und bodengleichen Übergängen eingesetzt werden. Sichtbare Nähte, versetzte Muster, dunkle Einleger oder krasse Farbunterschiede sind zu vermeiden. Sockelleisten sollten farbig an den Belag angepasst sein. Wichtig sei außerdem eine gute Beleuchtung, die Schattenbildung vermeidet.

Neues aus Normung und Ausbildung


Auf die im Juni 2014 neu erschienene EN 1307 ging TFI-Leiter Dr. Ernst Schröder ein. Sie umfasst jetzt alle textilen Wand-zu-Wand-Beläge mit den EN-Normen 1307 (Polteppiche), 1470 (Nadelvliese), 13297 (Polvliese) und 15114 (textile Bodenbeläge ohne Pol). Damit sei die bisher weitestgehende Reform der Normung im Bereich der textilen Bodenbeläge abgeschlossen.

Die Ausbildungsseite im Internet dasistbodenhandwerk.de verzeichnet mittlerweile 266 Jobangebote, vorwiegend Lehrstellen. Wie Ralf Wollenberg in seinem Tätigkeitsbereicht weiter mitteilte, ist in diesem Bereich eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit geplant. Über eine Verlinkung könnten dann viele weitere offene Stellen über die Webseite generiert werden. Kritik äußerte der Bundesfachgruppenleiter am TÜV. Dort gebe es Bestrebungen, Qualifizierungsmaßnahmen für das Bodenhandwerk anzubieten. "Möglicherweise gibt es in einem Jahr den TÜV-geprüften Bodenleger", so Wollenberg.

Die nächste ZVPF-Herbsttagung wird am 16. und 17. Oktober 2015 im Wilhelm-Klauditz-Institut Braunschweig stattfinden.
aus FussbodenTechnik 01/15 (Wirtschaft)