Azo-Farbmittel

Strenge Prüfkriterien bei krebserregenden Stoffen


Zürich. Wie gefährlich sind in Textilien verwendete Azo-Farbmittel und welche Grenzwerte müssen eingehalten werden? Die Farbmittel stehen im Verdacht, teilweise krebserregend zu sein. Ein Gesetzentwurf aus Japan soll für mehr Kontrolle sorgen. Er bleibt jedoch hinter den Prüfkriterien von Oeko-Tex zurück.

Im Dezember 2014 hat das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) einen Vorschlag für ein Verbot von bestimmten Azo-Farbmitteln unterbreitet. Die Farbmittel, die sich in 24 krebserregende Arylamine aufspalten können, sind unter anderem in Textilien wie Bettwäsche, Handtüchern, Nacht- und Unterwäsche, Socken und Bekleidungen sowie auch Ledermaterialien enthalten.

Als Grenzwert sind 30 mg/kg vorgesehen und als Testmethoden die geltenden europäischen gesetzlichen Prüfmethoden. Die vorgesehene japanische Gesetzgebung soll als Ergänzung in den "Act on Control of Household Products Containing Harmful Substances" Eingang finden. Als Übernahmedatum ist März 2015 und für das Inkrafttreten der Gesetzgebung der 1. April 2016 vorgesehen. Produkte, die der Gesetzgebung nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht und nicht verkauft werden.

In diesem Zusammenhang weist die Oeko-Tex-Gemeinschaft darauf hin, dass Prüfungen auf verbotene Azo-Farbmittel schon seit Einführung des Oeko-Tex-Standards 100 im Jahr 1992 Bestandteil des Anforderungskataloges seien. "Alle Oeko-Tex-Institute legen bei jedem Zertifizierungsprozess ein besonderes Augenmerk auf den Prüfparameter verbotene Azo-Farbmittel", betont die Organisation.

Die vorgesehene japanische Gesetzgebung zu verbotenen Azo-Farbmitteln werde von Textilien und Materialien, welche die strengen Anforderungen des Oeko-Tex-Standards 100 einhalten, bereits jetzt "vollumfänglich abgedeckt", so die Gemeinschaft. Die Anforderungen im Oeko-Tex-Standards 100 seien mit einem Grenzwert von 20 mg/kg (Bestimmungsgrenze) sogar noch strenger gefasst als der aktuelle Vorschlag des japanischen Ministeriums.

"Damit geht der Oeko-Tex-Standards auch deutlich über die in Europa geltende Gesetzgebung hinaus - und zwar sowohl hinsichtlich des geforderten Grenzwertes als auch bezüglich der Anzahl der abgedeckten krebserregenden Arylamine", teilen die Prüfer mit. Die neueste Ausgabe der Prüfkriterien und Grenzwerte kann jederzeit unter www.oeko-tex.com/grenzwerte eingesehen werden.
aus Haustex 03/15 (Wirtschaft)