Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) entfällt im Oktober 2016


Im Oktober 2014 hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Unsicherheit in Deutschland gesorgt. Denn laut der Entscheidung verstößt die Bundesrepublik gegen den freien Warenverkehr, wenn sie für Bauprodukte, die bereits über eine europäische Norm harmonisiert und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) verlangt.

Jetzt teilt das für die Vergabe der abZ zuständige Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit, dass die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen für auf europäischer Ebene harmonisierte Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 vollständig aufgehoben werden. Damit entfällt die abZ u.a. für textile und elastische Bodenbeläge, Laminat und oberflächenbehandeltes Parkett, die dann auch ohne eine entsprechende Zulassung eingebaut werden dürfen.

Nach derzeitigen Vorstellungen der Bauministerkonferenz werden Anträge zur abZ noch bis zum 31. Januar 2016 angenommen. Die Geltungsdauer dieser Zulassungen orientiert sich dabei an der Zulassung innerhalb der entsprechenden Produktkategorie, die am längsten gültig ist. Für die über den 15. Oktober 2016 hinaus geltenden abZ werden gesetzliche Übergangsregelungen geschaffen. Sie sollen sicherstellen, dass die noch erteilten Zulassungen bis zum Ende ihrer Geltungsdauer als Nachweis herangezogen werden können.

Wichtig: Das DIBt hat auf Nachfrage von BTH Heimtex ausdrücklich bestätigt, dass die bislang geltende Regelung, die eine abZ für den Einbau betroffener Produktgruppen in Deutschland vorschreibt, noch bis zum 15. Oktober 2016 gültig bleibt. Bis dahin ändert sich für Lieferanten, Händler und Handwerker nichts.

Die erste Reaktion aus der Branche auf die Ankündigung des DIBt kommt vom Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge. Der FEB begrüßt, jetzt "etwas Planungssicherheit" zu haben. Gleichzeitig kritisiert er, dass unklar bleibe, wie es ab Oktober 2016 weitergeht. "Wünschenswert wäre eine europäische Lösung, zum Beispiel durch eine überarbeitete EN14041, die dann auch die bisher fehlenden Regeln zur VOC-Prüfung enthält", sagte FEB-Geschäftsführer Joachim Schilgen.
aus BTH Heimtex 05/15 (Bodenbeläge)