Fußbodenheizung

Temperaturbeschränkung schriftlich mitteilen


Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik weist aktuell darauf hin, dass Hersteller- und Händlervorgaben zur zulässigen Oberflächentemperatur, soweit diese die in EN 1264 genannten Werte von 29 °/35 ° C unterschreitet, dem Nutzer schriftlich mitzuteilen sind. Die in der Pflegeanweisung enthaltenen Hinweise würden nicht reichen.
aus Parkett Magazin 06/15 (Bodenbeläge)