Who is Who im Sachverständigenwesen

Gregor Kelzenberg


Reststrauch 185
41199 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 66 / 94 61-0
Fax: 0 21 66 / 94 61-20
E-Mail: gregor.kelzenberg@gmx.de

Bestellung
Von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang
-1984 Ausbildung zum Tischler
-1987 Eintritt in das mittelständische Familienunternehmen Reugels und Lenzen, Mönchengladbach
-1990 staatlich geprüfter Bodenleger
-seit 2000 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger


Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Leitung der Bodenbelagsabteilung mit Schwerpunkt im Objektbereich
-Beratung von privaten und gewerblichen Auftraggebern sowie Architekten hinsichtlich sämtlicher Fragen zu Bodenbelägen im Bestands- und Neubaubereich
-Sachverständigentätigkeit im Bereich der Fußbodentechnik für Gerichte, private und öffentliche Auftraggeber
-Mitglied im Sachverständigengesprächskreis Boden Nordrhein-Westfalen
-Mitarbeiterschulung und Weiterbildung der Bodenleger im eigenen Haus


Praxisbeispiel
In einem neu erstellten Wohn- und Geschäftshaus reklamierte der Mieter einer Praxiseinheit bereits wenige Wochen nach seinem Einzug großflächige Ablösungen der Vinylplanken. Der Belag ließ sich ohne nennenswerten Kraftaufwand von der gespachtelten Estrichfläche ablösen; der Dispersionsklebstoff wies eine milchige Konsistenz auf und quoll bereits aus einzelnen Fugen.

Trotz ordnungsgemäßer Feuchtemessung zur Bestimmung der Belegreife mittels CM-Gerät kam es zu einer Rückfeuchtung der oberen Estrichschicht und den damit verbundenen Mängeln. Die Untersuchung des Bodenaufbaus ließ erkennen, dass der ca. 50 mm dicke Heizestrich mit einer 20 mm dicken Dämmung mit Heizleitungen auf einem bis zu 90 mm dicken Verbundestrich direkt auf der Rohbetondecke eingebaut wurde. Zwischen der jungen Rohbetondecke und dem Estrichaufbau wurde keine dampfdiffusionsdichte Sperrschicht als Bauwerksabdichtung eingebaut.

Die Prüfung des Untergrundes auf die Belegreife durch den Bodenleger erstreckt sich bei schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trennschicht nur auf die Estrichschichten bis zur Abdeckung des Trittschall/Wärme-Dämmmaterials bzw. der Trennschicht.

Die entstandenen Schäden am Oberboden lagen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bodenlegers und sind ausschließlich auf planerische Versäumnisse zurückzuführen.

Brancheneinschätzung
Das Gewerk des Bodenlegers steht in der chronologischen Abfolge der am Bau beteiligten Fachleute so ziemlich am Ende der Liste und wird bestimmungsgemäß mit Füßen be- und leider oft auch getreten.

"Der Bodenleger macht das schon", ein oft zu hörender Satz von Bauleitern oder Auftraggebern, denen ein gewissenhaft arbeitender Fachmann mit seinen Prüf- und Hinweispflichten ein Dorn im Auge ist. Ein Bedenkenanmelder ist generell ein unbequemer Partner am Bau - seine Einwände bedeuten Mehrkosten und zusätzlichen Zeitaufwand.

Mir liegt viel daran, schon im Vorfeld der Arbeiten den Planer oder Bauherren zu sensibilisieren und aufzuklären, um die erstaunten Blicke zu vermeiden, wenn es heißt: Der Estrich ist noch zu feucht. Oder: Wo ist der Fugenplan? Wo ist das Aufheizprotokoll? Warum läuft die Heizung nicht?

Ich bemühe mich, das Selbstbewusstsein des Bodenlegers als kompetenten Fachmann zu stärken, um langfristig eine bessere Lobby für unseren Beruf zu erlangen. Der Auftraggeber soll sich glücklich schätzen, einen fachkundigen Handwerker auf der Baustelle zu haben, der mit seinen Fähigkeiten und seinem Fachwissen ein schadenfreies Gewerk abliefert. Getreu dem Motto "Leidenschaft ist das beste Werkzeug" darf der Bodenleger stolz sein auf seinen Beruf und seine Begabungen.
aus FussbodenTechnik 06/15 (Personalien)