Handwerksinitiative

Deutsche Mängelhaftung verstößt gegen EU-Recht


Nach dem Gesetzentwurf zur kaufrechtlichen Mängelhaftung bezieht die Handwerksinitiative "Mit einer Stimme" Position: Nach UN-Kaufrecht sei die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten bei fehlerhaftem Material durch den Verkäufer als internationaler Standard anzusehen, womit die bisherige Regelung in Deutschland gegen EU-Recht verstoße. Das erklären die Initiatoren unter Berufung auf eigene Recherchen. Sie fordern eine rasche, AGB-feste Neuregelung unabhängig vom Bauvertragsrecht, sodass der Handwerker aus der Haftungsfalle herauskommt.
aus FussbodenTechnik 01/16 (Handwerk)