Pilotphase zur Geruchsprüfung: Ernüchterndes Ergebnis

Bewertungskriterien nicht praxistauglich


Die Hauptakteure der Geruchsprüfung aus Fußbodenkonstruktionen haben vor ein paar -Wochen in Dessau einen Dämpfer erhalten. Dort wurde zum Abschluss einer Pilotphase festgestellt, dass Norminhalte in der Praxis nicht wirklich umzusetzen sind.

Das Umweltbundesamt organisierte die Fachkonferenz in Dessau in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Vorgestellt wurden die Ergebnisse einer dreijährigen Pilotphase mit zwei Ringversuchen für die geplante Geruchsprüfung. Ziel war es zu untersuchen, ob die Prüf- und Bewertungsmethode nach der internationalen Norm ISO 16000-28 "Innenraumluftverunreinigung" für eine Zulassungsprüfung innerhalb des AgBB und DIBt geeignet ist. Die Bewertung von Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) erfolgt über das AgBB-Schema, das DIBt überprüft, ob für eine Reihe von Bauprodukten die Grenzwerte des AgBB eingehalten werden und erteilt gegebenenfalls die bauaufsichtliche Zulassung in Verbindung mit dem Ü-Zeichen.

Seit der Einführung des Bewertungsschemas hat der AgBB geplant, auch die von Bauprodukten ausgehenden Gerüche im Beurteilungsverfahren zu berücksichtigen. Eine Methode für die Messung wurde erarbeitet, standardisiert und in der ISO 16000-28 bereitgestellt. Aus den 16 wissenschaftlichen Vorträgen der Fachkonferenz lässt sich nun jedoch die Grundtendenz ableiten, dass diese Prüfmethode "fehleranfällig, wenig robust, insgesamt nicht praxistauglich und daher nach dem heutigen Stand als Zulassungsprüfung nicht geeignet ist", erklärt Hannes Vittek, Bereichsleiter vom österreichischen Institut für Ökologie, Technik und Innovation (ÖTI).

Eine Überarbeitung der ISO 16000-28 wurde daher bereits beschlossen. Wobei alle Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt und den Ringversuchen eingearbeitet werden sollen. Der AgBB im Umweltbundesamt will sich im Februar 2016 in einer Sondersitzung wieder mit dem Thema Geruch auseinandersetzen und die weitere Vorgangsweise festlegen, parallel dazu finden Gespräche innerhalb des "Blauen Engels" statt. Seitens des DIBt wurde verlautbart, "eine Geruchsprüfung wird aus heutiger Sicht nicht Teil der Zulassungsanforderungen".

Aus Sicht der beteiligten Industrie - Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Bauchemie, Farben/Lacke/Putze, Holz und Holzwerkstoffe - ist die ISO 16000-28 in der vorliegenden Fassung als Routine- bzw. Zulassungsprüfung nicht geeignet. "Es stellt sich auch die Frage, ob eine sensorische Produktbewertung überhaupt notwendig ist", so Vittek. Offizielle Statistiken über Geruchsprobleme und deren Ursachen gebe es nicht. Darüber hinaus lasse es die vorliegende Datenbasis nicht zu, Kriterien bzw. Anforderungen festzulegen. Aus diesen Gründen lehnen alle involvierten Verbände eine Miteinbeziehung einer sensorischen Geruchsbewertung in das AgBB-Schema derzeit ab.
aus FussbodenTechnik 01/16 (Normen)