Bona: Limburger Parketttage 2015

Geballte Ladung an Tipps zur Bodenverlegung


Ein Renovierungssystem für elastische Bodensysteme, die Frage, wann ein Unterboden grundiert werden muss, Prüfpflichten des Parkettlegers, Schleiffehler und Nachversiegeln, Wärmedämmung im Fußbodenbau - das waren die Hauptthemen der Parketttage am deutschen Sitz des schwedischen Verlegewerkstoff- und Maschinenherstellers Bona. Handwerker, Fachverkäufer und sogar Maschinenverleiher waren zu dem Seminar angereist.

Vinylprodukte haben dem Mehrschichtparkett 8,65 % Markanteil abgenommen. Aber auch diese Böden müssen irgendwann renoviert werden. Dafür hat Bona sein Elastic-System entwickelt. Statt einen LVT-Boden herauszureißen, kann man ihn schleifen und wieder versiegeln. Das macht nur ein Viertel der Kosten eines neuen Bodens aus und ergibt weniger Ausfallzeit. Derzeit baut Bona eine Vertriebsmannschaft auf, die Aufträge von Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten einholen und sie ohne Provision an empfohlene Handwerker weiterleiten soll. Beteiligte Handwerker werden dazu in der Anwendung des Bona Elastic-Systems geschult.

Estrich - grundieren oder erneuern?

"Wir grundieren immer, das bindet den Staub", erklärte ein Teilnehmer der Parketttage. Verlegewerkstoffhersteller hören das gern. Moderne Parkettklebstoffe haben zwar oft den Anspruch, ohne Grundierungen auszukommen, doch es kommt auf die Art des Untergrundes an. Wie steht es um dessen Feuchtegehalt? Seine Prüfpflichten kann der Parkettleger nicht umgehen. So sollte er beispielsweise wissen, dass Feuchtigkeit in harten Betonböden nur schwer zu messen ist und der Untergrund daher stets abgesperrt werden sollte. Und dass ein Gussasphaltestrich zwar wasserfrei aber thermoplastisch ist und einen Wandabstand von 10-15 mm braucht, den auch das darauf verlegte Parkett einzuhalten hat. Estrichfugen, sagt der Anwendungstechniker, müssen vom Parkett übernommen werden. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie mit Vlies überkleben und entkoppeln. Ein Altestrich mit vielen Rissen muss raus. Bona-Anwendungstechniker Thomas Hoffmann: "Der Parkettleger sollte aber keine Empfehlung für die Art eines neuen Estrichs machen, denn ein Vorschlag könnte ihn in die bis 30 Jahre währende planerische Haftung bringen."

Noch ein Wort zu Epoxydharzgrundierungen: Epoxydharz wird von der Berufsgenossenschaft bei Parkettlegern als Krankmacher Nr. 1 eingestuft. Bona bietet mit der silanbasierten Feuchtigkeitssperre R580 eine Alternative, bei der nach etwa vier Stunden mit dem Bona-Klebstoff R850 weitergearbeitet werden kann. Auf nicht abgesandeten Epoxydharzgrundierungen lässt sich vor anstehenden Spachtelarbeiten zudem die wasserbasierte 1K-Haftgrundierung Bona D520 verwenden.

Oberflächenhaftzugtest eine Prüfpflicht?

Gewährleistung ist eine kitzlige Angelegenheit. Bona-Fachleute sagen: "Selbst, wenn der Kunde nur eine Frage hat, der man eine Empfehlung gibt, haftet man als Planer oder Handwerker für die Folgen. Macht ein Baumarktmitarbeiter jedoch falsche Empfehlungen, haftet lediglich der Baumarkt." Trotzdem oder gerade deswegen hat der Parkettleger eine ganze Latte von Prüfpflichten, bevor er seine eigentliche Arbeit beginnt. Aber muss man die Oberflächenfestigkeit mit einer Haftzugprüfung testen? Dabei wird ein Haftzugzylinder auf eine gesäuberte Fläche geklebt und mit einem Messgerät nach oben abgezogen. Im Normalfall sollte dann Estrichmaterial ausgebrochen sein. "Es steht nirgendwo, dass der Parkettleger das messen muss", sagen Anwendungstechniker und haben eine einleuchtende Begründung. "Dieses Maß ist kaum von Interesse, weil Parkett mit seitlichen Scherkräften arbeitet, aber sich nicht wie ein Hubschrauber nach oben abhebt."

Ob das Parkett auf dem Estrich hält, lässt sich anderweitig auf einfache Weise prüfen: ein Holzstück wird zur Probe auf den Estrich geklebt und nach der Aushärtungszeit des Klebstoffes seitlich mit Hammerschlägen bearbeitet. Das ist kein offizieller Test, bedarf einiger Erfahrung, sollte aber durchaus dokumentiert werden. "Fotografieren und ein Autogramm von einem Anwesenden reicht", lautet der Rat.

Schleiffehler sind vermeidbar

Winzige Dellen, die zwar im Gegenlicht (Streiflicht) sichtbar werden, aber mit der über das Parkett streichenden Hand kaum oder nicht fühlbar sind, versteht man als "unvermeidbare Unvollkommenheit". So heiße im Streitfall ein Richterspruch. Ein Mangel sei das nicht. Tatsächliche Schleiffehler gibt es eine ganze Reihe: die Schleifrichtung wird nicht eingehalten, der Bandschleifer wird ungleichmäßig geführt oder hat eine Unwucht, lose Schleifkörner vom Vorschliff liegen auf der Fläche, das Schleifmittel setzt sich schnell zu. Der Sachverständige Joachim Barth: "Wer sorgfältig arbeitet, kann perfekte Böden abliefern. Ich würde zudem matten Lack empfehlen, denn Hochglanz zeigt im Streiflicht eher eventuelle Schleiffehler."

Bona empfiehlt für seine Maschinen speziell für Holz entwickelte Schleifmittel des Schweizer Herstellers Sia. Bei Flächen ab 100 m2 rät Bona zu einem Grobschliff mit der Bandmaschine. Das sei effektiver als nur mit dem Tellerschleifer zu hantieren. Mosaikparkett beispielsweise könne mit Keramik Mix Korn 50 auf der Walze und mit Zirkon Mix Korn 80 als Schleifscheibe renoviert werden. "Nicht direkt vom 50er Korn auf ein 120er Korn gehen", lautet die Warnung. Außerdem dürfe der Bediener der Tellermaschine nicht zu schnell laufen lassen und müsse den Handgriff steil stellen, damit der Druck auf dem Teller laste und die Maschine nicht verkante.

Wärmedämmung im Fußbodenbau

Wenn es um das Abdichten von Bauwerken und Fußbodenverlegen im Hobbykeller geht, verlangen die Anforderungen der DIN 4108-2 mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,90 m2 K/W. Dem Gesetz der Energie-Einsparverordnung (EnEV) werde damit jedoch nicht entsprochen. Hier hat die Mindestanforderung einen anderen Wert: Den Wärmedurchgangskoeffizienten (U) von 0,35 W/m2K. Um ihn zu erreichen, muss der Wärmedurchlasswiderstand mindestens 2,83 m2 K/W betragen. Da bleibt in der Regel nur, die Aufbauhöhe der Dämmlage zu vergrößern. In einem Hobbykeller mit niedriger Deckenhöhe lässt sich das schwer realisieren. Auch Durchgangshöhen von Türen würde damit verändert. Der Oberbelag ist da noch nicht einmal eingerechnet. Zu s olchen Fällen meint der Sachverständige Joachim Barth: "Der Parkett- und Bodenleger ist kein Bauingenieur und tut gut daran, sich im Zweifel solcher Fachleute zu bedienen oder dem Auftraggeber zu empfehlen, entsprechende Berechnungen anzustellen."

Nachversiegeln - ohne alles runterzuschleifen

Wenn Kratzer und Schleifspuren eine versiegelte Parkettfläche verunzieren, das Holz aber noch nicht angegriffen ist, kann das Bona Diamant Recoat System zur Geltung kommen. Eine lackierte Fläche nachzuversiegeln funktioniert auf allen Lacken. Doch sollte der Handwerker überlegen, ob zuvor eine Grundreinigung mit dem Power Scrubber angezeigt wäre. Dazu prüft man im Randbereich mit einer Münze, ob sich dicke Pflegeschichten abkratzen lassen. Ist das der Fall, sollte man dem Verbraucher diese Leistung anbieten. Anschließend wird die Fläche mit einer Diamant-Scheibe angeschliffen. Die Nachversiegelung benötigt zwei Aufträge - gespachtelt und gerollt - aber nur mit dem Bona Lack Traffic oder Traffic HD. Der hat Sporthalleneignung, trocknet rasch und am folgenden Tag kann die Fläche bereits wieder genutzt werden.
aus Parkett Magazin 01/16 (Marketing)