TRGS: Aus für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlung


Auch in Aufnahmefällen dürfen ab sofort keine stark lösemittelhaltigen Oberflächenbehandlungsmittel mehr eingesetzt werden. Das sagt die Neufassung der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS) 617 "Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden". Bodenleger sollen daneben wasserbasierte Produkte verwenden, die frei von den fruchtschädigenden Inhaltsstoffen N-Methylpyrrolidon und/oder N-Ethylpyrrolidon sind. Kritisch sieht der TRGS-Arbeitskreis auch den Umgang mit den krebserzeugenden Hilfsstoffen Butanonoxim, Acetonoxim und Pentanonoxim in Ölen und Wachsen.
aus FussbodenTechnik 02/16 (Handwerk)