Kleiner Fehler – Großer Schaden

Mangelhafte Verfugungen – Linoleum im Krankenhaus muss dicht sein

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um undichte Linoleumverfugungen in einem Krankenhaus.

Ein Bodenleger erhielt den Auftrag, in einer Augenklinik 2,5 mm dicke und 2 m breite Linoleumbeläge zu verlegen. Nach der Klebung sollten die Bahnen mit einem passenden Schmelzdraht verfugt werden. Bereits nach sechs Monaten der Nutzung ergaben Hygieneprüfungen, dass in einer Vielzahl der Nahtkanten teils haarfeine, teils aber auch deutliche Fugen und Undichtigkeiten vorlagen.

Der Krankenhaushygieniker und der Bauherr beanstandeten schließlich die Bodenbelagsverlegung. Nachdem Gespräche mit dem Bodenleger nicht weiterhalfen, wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der Autor dieses Fachbeitrags sollte die Linoleumfläche und die Ursache der Nahtundichtigkeiten überprüfen.


Schaden: Deutliche Undichtigkeiten der Nahtkanten

Die von dem Sachverständigen rund ein Jahr nach der Bodenbelagsverlegung durchgeführten Prüfmaßnahmen ergaben 0,1 bis 0,5 mm breite Undichtigkeiten zwischen Schmelzdraht und Bodenbelagskanten, die in der Regel zwischen 20 und 30 cm lang waren, vereinzelt sogar bis zu einer Länge von 1 m.

Schon mit bloßem Auge, aber auch unter mikroskopischer Betrachtung, war eindeutig zu erkennen, dass die Verfugungen in einzelnen Teilflächen neben der Nahtkante durchgeführt wurden. In diesem Fall war die Originalkante erkennbar, es fehlte jedoch die Anbindung und Verschmelzung mit dem Schmelzdraht. Teilweise waren wechselseitige Abrisse zu den Kanten des Belags erkennbar. Beim Herausziehen des Schmelzdrahtes zeigte sich, dass an den Fehlstellen keine erforderliche halbrunde Fräsung der Belagskante durchgeführt worden war. Stattdessen wurde eine senkrechte gerade Kante sichtbar.


Ursache und Verantwortlichkeit: Keine korrekte Fräsung, Bodenleger haftet

Näher gehende Prüfmaßnahmen bestätigten den Verdacht: Die Fehlstellen der verfugten Linoleumfläche zeigten sich dort, wo die Belagskanten nur leicht angeschrägt, aber nicht korrekt gefräst worden waren. Dort zeigte sich über nahezu die gesamte Belagsdicke von 2,5 mm eine senkrecht geschnittene Kante. Das Herausziehen des Schmelzdrahtes gelang ohne nennenswerten Kraftaufwand, da er an vielen Fehlstellen nur einseitig mit dem Linoleumbelag verbunden war. Nämlich dort, wo die Belagskante korrekt gefräst war. An der anderen Seite haftete der Schmelzdraht teilweise eher symbolisch an, weil nur im oberen Bereich eine Verschmelzung stattgefunden hatte.

Dass der Bodenleger sein Handwerk durchaus beherrschte, zeigte sich in den Flächen ohne Fehlstellen. Das Herauslösen des Schmelzdrahtes erforderte dort eine ordentliche Abziehkraft von 25 N, die mit einer Federwaage gemessen wurde.

Als Ursache für den Schaden nannte der Sachverständige anwendungstechnische Probleme bei der kraftschlüssigen Anbindung des Schmelzdrahtes an den Linoleumbelag. Zwischen beiden Belagskanten hätte eine 3,5 mm breite Fräsnut vorliegen müssen. Zusätzlich misslang das Schneiden der Bodenbelagsnähte. Der Abstand zwischen den aneinandergrenzenden Bahnen hätte nur etwa 0,5 mm betragen dürfen. In diesem Fall war er deutlich größer, was die fachgerechte Anbindung des 4 mm dicken Schmelzdrahtes zusätzlich erschwerte. Teilweise war als Ursache auch festzustellen, dass im Zuge des Fräsens regelrecht vorbeigefräst wurde, sodass eine Belagskante keine Fräsung aufwies und die erforderliche Anbindungsfläche für die Schweißschnur fehlte.

Defizite gab es ebenfalls bei der Verschmelzung an sich: Auch dort, wo die Fräsung nicht zu beanstanden war, erfolgte teilweise eine ungenügende Verschmelzung. Es ist davon auszugehen, dass die thermische Verfugung mit einem Schweißautomaten eventuell zu schnell und/oder mit einer zu geringen Verarbeitungstemperatur durchgeführt wurde. Das vom Bodenleger gegenüber dem Bauherrn genannte "zu starke Schrumpfen des Belags" war unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen ermittelten Sachverhalte jedoch nicht relevant.

Als Sanierung hat der Sachverständige empfohlen, die gesamte thermische Nahtkantenabdichtung zu erneuern. Dies ist nach Mitteilung des Linoleumherstellers mit einem dickeren Schweißdraht möglich. Nach dem Entfernen des Schmelzdrahtes muss eine ordnungsgemäße Fräsung - rund 3,5 mm breit und 2 mm tief - durchgeführt werden. Dann sollte das Verfugen, da teilweise zwangsläufig die Fräsung breiter ausfällt, mit einem 5 mm dicken Schmelzdraht erfolgen. Der Hersteller empfiehlt eine Verarbeitungstemperatur von 400 bis 450 °C und eine Arbeitsgeschwindigkeit von maximal 3m pro Minute.


Fazit: "Husch-Husch"-Verschweißung sinnlos

Die technische Verantwortung für die Undichtigkeiten trägt der Bodenleger. Hält man sich das Phänomen von gefährlichen Krankenhauskeimen vor Augen, gewinnt die Einhaltung von Hygienevorschriften an Bedeutung. Kein Bodenleger sollte sich zu einer "Husch-Husch"-Verschweißung hinreißen lassen. Stattdessen sind die jeweiligen Herstellervorgaben exakt zu beachten. Um sich an die Arbeitsgeschwindigkeit und die Verarbeitungstemperatur heranzutasten, sind vorherige Probeschweißungen hilfreich.

Im hier beschriebenen Objekt musste der Bodenleger nicht nur die Kosten für das Neuverfugen tragen, sondern auch weitere Kosten im Hinblick auf eine Grundreinigung, eine neue Beschichtung der Belagsoberfläche und zusätzliche Reinigungsmaßnahmen, die nicht unerheblich waren.
aus FussbodenTechnik 03/16 (Handwerk)