STeP-Zertifikat von Oeko-Tex

Neue Regeln für Hersteller von Matratzen und Bettwaren


Seit dem 1. Februar 2016 gelten neue Kriterien für die STeP-Zertifizierung von Oeko-Tex, die auch für Hersteller von Matratzen und Bettwaren von Interesse sind. Unternehmen, die Schaumstoffe und Matratzen herstellen, können ihre Produktionsbedingungen nun beispielsweise von unabhängiger Seite auf umwelt- und sozial relevante Kriterien analysieren und bewerten lassen.

Wichtig für Bettwaren-Hersteller: Die im Anhang C des STeP-Standards enthaltene Übersicht der von Oeko-Tex akzeptierten Dritt-Zertifizierungen wurde um eine weitere Kategorie mit ethischen Standards ergänzt. Darin wird der Responsible Down Standard (RDS) nun explizit als Referenz-Tool aufgeführt, mit dem STeP-zertifizierte Firmen eine verantwortungsvolle Beschaffung von Federn und Daunen für die Herstellung ihrer Produkte nachweisen können.

STeP macht die Nachhaltigkeit von Produktionsbetrieben entlang der textilen Wertschöpfungskette anhand eines transparenten Scoring-Systems sichtbar. In der aktuellen Version 3.0 des STeP-Standards wurden noch weitere Anpassungen vorgenommen, etwa zum Einsatz bestimmter Prozesschemikalien oder zur Handhabung von Klärschlamm aus der Abwasser-Aufbereitung. Klärschlamm muss von STeP-zertifizierten Firmen so gelagert werden, dass eine Boden-Verunreinigung ausgeschlossen ist.

Im Modul "Soziale Verantwortung" enthält der neue STeP-Standard kleinere Anpassungen, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter weiter zu verbessern. Zum Beispiel müssen zertifizierte Firmen künftig gesetzliche Vorgaben in Bezug auf einen angemessenen Mutterschutz erfüllen. Gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sind die Firmen dazu angehalten, eigene Unternehmensrichtlinien festzulegen, die einen bezahlten Mutterschaftsurlaub gewährleisten.

Ebenfalls neu ist die Forderung nach einem Plan, auf dem alle Firmenbereiche klar gekennzeichnet sind, in denen Chemikalien angeliefert, gelagert und verwendet werden. Betriebsstätten müssen zudem einen sicheren Transport von Chemikalien nachweisen und betroffene Mitarbeiter entsprechend schulen. Notfallausrüstung muss ab sofort mindestens einmal im Jahr von den Firmen überprüft werden, statt bisher alle zwei Jahre.
aus Haustex 03/16 (Wirtschaft)