A.S. Création

Doch keine finale Entscheidung im französischen Kartellverfahren


Im April 2016 hatte das Pariser Berufungsgericht Bußgelder in einem Kartellverfahren gegen die Firmen SCE und MCF - Tochtergesellschaften von A.S. Création - deutlich reduziert. Jetzt teilt der Gummersbacher Tapetenhersteller mit, dass es von der Kartellbehörde einen Einspruch gegen diese Entscheidung gibt: "In der Konsequenz wird A.S. Création den Ertrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR, der aus dem Urteil des Berufungsgerichts resultiert, erst und nur dann vereinnahmen können, wenn das Urteil durch den französischen Revisionsgerichtshof bestätigt wird." Mit einer Entscheidung sei allerdings nicht mehr im Verlauf des Jahres 2016 zu rechnen.
aus BTH Heimtex 06/16 (Wirtschaft)