Bundesverband Estrich und Belag: Mitgliederversammlung in Trier

Weniger Regularien, mehr Kommunikation


Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Estrich und Belag gastierte 2016 in der ältesten Stadt Deutschlands: in Trier. Der neue BEB-Vorsitzende Michael Schlag stellte den Verbandsmitgliedern seine Heimat vor, die außer Moselwein jede Menge historische Sehenswürdigkeiten zu bieten hat. Die teilnehmenden Verbände nutzten die Gemeinschaftstagung, um die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch untereinander zu stärken.

Der neue Vorsitzende des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB), Michael Schlag, hat sich nach einem Jahr im Amt vorgenommen, die Mitgliederversammlung für jüngere Estrichleger zu öffnen und attraktiver zu machen. Sein Motto heißt: weniger Regularien, mehr Kommunikation. In gerade einmal 48 Minuten war der offizielle Verbandsteil in Trier absolviert. "Das war die kürzeste Mitgliederversammlung aller Zeiten", war sich Hauptgeschäftsführer Edgar Leonhardt sicher. Ausführlichere Inhalte hatte anschließend der Sachverständige Walter Böhl mit einem eineinhalbstündigen Vortrag über die historische Entwicklung des Estrichs im Programm, die er in Form eines Fachbuchs veröffentlichen will. Moderate Neuerungen in der Abfolge der Tagung gab es außerdem mit einer von Schlags Ehefrau Jennifer moderierten Weinverkostung am Vorabend und mehrerer Stadtführungen am Freitag- und Samstagmorgen.

Die Abendveranstaltung mit rund 170 Teilnehmern aller Verbände der Gemeinschaftstagung fand in einer besonderen Location statt, den Trierer Viehmarktthermen. Die historischen Mauern und das stimmungsvolle Licht sorgten bei Estrichlegern, Parkettlegern und Bodenlegern sowie den Industrievertretern für einen vergnüglichen Abend. Die Mitglieder aller teilnehmenden Verbände zeigten sich in angeregte Gespräche vertieft. Zu den Verbänden zählten der Bundesverband Estrich und Belag, der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, die Gütegemeinschaft Estrich und Belag und die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB sowie die Bundesfachschule Estrich und Belag.

Verbandliche Zusammenarbeit stärken

Der BEB hat sich seit mehreren Jahren auf die Fahnen geschrieben, die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden zu intensivieren. So veröffentlichen die Troisdorfer vermehrt Publikationen unter der Mitherausgeberschaft benachbarter Verbände und Institutionen. "Dies dient aus unserer Sicht einer breiteren Akzeptanz der Arbeits- und Hinweisblätter in der Branche", machte der BEB-Vorsitzende Schlag deutlich. Diesen Weg wolle man in Zukunft weiter beschreiten, auch wenn die Abstimmungsprozesse aufwendig seien.

Daneben engagiert sich der Verband gezielt in der Fortentwicklung normativer Regelungen. Der BEB war an der Neufassung von DIN 18560 Estriche im Bauwesen, Teil 4, genauso beteiligt wie an Teil 1 der Schallschutznorm DIN 4109. Außerdem habe man Stellung genommen zum Entwurf von DIN 18157 Ausführungen von Belägen im Dünnbettverfahren. "Weiterhin haben wir uns zu dem DIBt-Entwurf über die Anforderungen an Bauwerke hinsichtlich des Gesundheitsschutzes eindeutig positioniert", berichtete Schlag.

Erfolgreiche Veranstaltungen organisiert

Der Bundesverband hat im vergangenen Jahr wieder wichtige Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Zum 16. Mal fand das Internationale Sachverständigentreffen unter der Leitung von Simon Thanner, Obmann des BEB-Arbeitskreises Sachverständige, in Schweinfurt statt. Zu der Veranstaltung 2015 kamen 270 Teilnehmer, und im Foyer beteiligten sich 30 Aussteller an einer Fachausstellung. Erfreulich entwickeln sich auch die Sachverständigengespräche, die zweimal jährlich im BEB angeschlossenen Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung stattfinden, befand der Vorsitzende. Die Reihe fand bereits zum elften Mal in Troisdorf unter der Feder der IBF-Institutsleiter Egbert Müller und Wolfgang Limp statt.

Einen ebenfalls großen Zuspruch erhielt das gemeinsam mit dem Industrieverband Werkmörtel durchgeführte Fließestrich-Forum. Es wird seitens des Bundesverbandes vom Obmann des Arbeitskreises Calciumsulfatestrich, Bernfried Hansel, betreut. Mit rund 100 Teilnehmern war die Veranstaltung gut besucht. Nicht minder erfolgreich war der Workshop zum Thema Fugen in Estrichen und Industrieböden, den 70 Teilnehmer besuchten.

Vier Merkblätter im Blickpunkt

Der Verband gibt mehr als 50 Hinweis- und Arbeitsblätter heraus, die von den 18 Arbeitskreisen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In Trier standen vier Merkblätter im Mittelpunkt:

- Simon Thanner stellte das überarbeitete Hinweisblatt "Estriche nach DIN 18560, Estrichnenndicken und Auslegung zur Mehrdickenabrechnung nach VOB/C" vor. Er erläuterte, dass Mehrdicken Estrichdicken sind, die über die vereinbarte Estrichnenndicke hinausgehen. Es ginge dabei neben Abweichungen der vorgegebenen Höhenlage des Untergrundes um den Ausgleich von Ebenheits- und Winkelabweichungen, der in DIN 18353 geregelt ist. In dem aktualisierten Hinweisblatt werden Vergütungsansprüche aufgrund von Mehrdicken beschrieben. Bei fließfähigen Massen bis 10 mm Estrichnenndicke sind Mehrdicken, die über 20 % hinausgehen, als besondere Leistung zu vergüten. Der Nachweis mit den messtechnischen Möglichkeiten sei schwierig. "Wir empfehlen deshalb die tatsächlichen Mengen abzurechnen", riet Thanner. Zusammenfassend könne man sagen: Bei dünnen Estrichen bis 10 mm Estrichnenndicke handele es sich bis 20 % um eine Nebenleistung, liegt die Dicke darüber, ist es eine besondere Leistung. Bei Estrichen über 10 mm darf die Mehrdicke maximal 2 mm betragen, um noch eine Nebenleistung zu sein. Nach DIN 18560 Teil 1 seien auch Dickenschwankungen eines Estrichs zulässig, im Mittel müssen sie wieder die Estrichnenndicke erreichen.

- Egbert Müller (IBF) vertrat Johann Schmidbauer, Obmann Gussasphaltestriche, zum Hinweisblatt "Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussaphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden": Das Hinweisblatt wurde zusammen mit der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung (BGA) überarbeitet und behandelt Gussaphaltestriche der Härteklasse IC 10 (unbeheizt) und ICH 10 (beheizt). Künftig dürfen nur noch gebundene Schüttungen als Ausgleichschicht verwendet werden. Feldbegrenzungsfugen bei beheizten Gussasphaltestrichen entfallen. Ergänzt wurde, dass die IBF-Untersuchungen zum Trag- und Verformungsverhalten von schwimmend verlegten Gussasphaltestrichen für den Fall der ungünstigsten Laststellung (Einzellast unmittelbar Plattenecke/Plattenrand) erfolgten. Neben der empfohlenen Estrichnenndicke für Wohnraumverkehrslasten (2 bzw. 1 kN/m2) von 35 mm (IC 10) wurde die in der Praxis bewährte Estrichnenndicke von 30 mm ergänzt, wenn die Last nicht an der ungünstigsten Stelle eingeleitet wird (Einzellast mit ausreichend Abstand zu Plattenecke/Plattenrand). Das Hinweisblatt enthält daneben weitere konstruktive Hinweise zur Ausführung des Gussasphaltestrichs und zur Verlegung von Belägen und deren Verlegewerkstoffen.

- Egbert Müller vertrat Frank Seifert, Obmann Zementgebundene Industrie-Estriche, für das modifizierte Hinweisblatt, das Fugen in Innenräumen für Industrieestriche nach DIN 18560-7 und DIN 18560-3 beschreibt. Der Bauwerksplaner muss den Fugenplan (Fugenart, Fugenanzahl, Fugenbreite, Lage der Fugen, Fugenausbildung/Fugenprofile) erstellen. Das Hinweisblatt beschreibt die unterschiedlichen Fugenarten und deren Funktion und Einsatzbereiche im Untergrund und darauf aufbauend mögliche Fugenarten und -ausbildungen im Industrieestrich. Bei Press-/Arbeitsfugen im Untergrund wird auf den Fugenverzicht im Industrieestrich hingewiesen, wobei in diesem Fall ein Reflexionsriss im Industrieestrich entsteht. Bewegungs- und Bauwerksfugen im Beton sind deckungsgleich in den Industrieestrich zu übernehmen. Je nach Verkehrsbeanspruchung können hier Fugenprofile zum Schutz der Fugenkanten notwendig werden.

- Hinweise für Fugen in Estrichen - Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560-2 und DIN 18560-4 lautete das Hinweisblatt Nummer vier. Egbert Müller vertrat Hans-Georg Dammann, Obmann des Arbeitskreises Heizstrich. Beschrieben werden darin die unterschiedlichen Fugenarten (Bauwerks-, Bewegungs-, Schein- und Randfugen), die notwendigen Fugenabstände, Fugenbreiten und Ausführungsdetails (z.B. Fugenverdübelung als Höhenversatzsicherung). Der Bauwerksplaner muss hierzu den Fugenplan (Fugenart, -abstand, -breite, Lage der Fugen, Fugenausbildung/Fugenprofile) vorlegen. Scheinfugen anstelle von Bewegungsfugen bei Heizestrichen sind unter gewissen Bedingungen nur noch an Türdurchgängen erlaubt. Mit Fugenmassen geschlossene Fugen sind nicht dauerhaft flüssigkeitsdicht und stellen keine Abdichtung dar. Diese Fugen sind entsprechend dem Hinweisblatt grundsätzlich wartungsbedürftig.

Die Hinweisblätter wurden unter der Mitherausgeberschaft der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) veröffentlicht. Alle Merkblätter sind im Webshop des Verbandes unter www.beb-online.de erhältlich.

2017: Tagung in Rain

Termin zum Vormerken: Die kommende Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Estrich und Belag findet vom 12. bis 13. Mai 2017 in Rain in Bayerisch Schwaben statt.
aus FussbodenTechnik 04/16 (Wirtschaft)