Tegernseer Gebräuche:

Überarbeitung in zwei Schritten


Die Tegernseer Gebräuche sind ein Regelwerk für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren. Sie werden herangezogen, solange Käufer und Verkäufer keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen haben, etwa in ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Eine Besonderheit bei Handelsbräuchen ist, dass sie die gängige Praxis abbilden und daher regelmäßig neu festgestellt werden müssen. Handelsgebräuche spielen insbesondere bei Rechtstreitigkeiten zwischen Geschäftspartnern eine Rolle - wobei sie nicht von jedem Gericht anerkannt werden. Manche setzen eher auf BGB-/HGB-Vorschriften. Ursprünglich stammen die Tegernseer Gebräuche aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, die letzte Fassung datiert aus dem Jahr 1985 und ist damit über dreißig Jahre alt. Inzwischen gibt es neue Sortimente und Produkte wie zum Beispiel Fertigparkett, die nicht erfasst sind.

Daher sollen die Tegernseer Gebräuche nun von einer Kommission überarbeitet werden. Unlängst fand auf Einladung des DHWR, Deutschen Holzwirtschaftsrats, die konstituierende Sitzung der Kommission zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche statt, in der man sich auf ein zweistufiges Vorgehen verständigte: Danach findet im ersten Schritt eine redaktionelle Aktualisierung statt, bei der unter anderem veraltete Rechtsgrundlagen durch die entsprechenden neuen Vorschriften ersetzt werden. Im zweiten prüft die Kommission, ob sich die Gebräuche selbst geändert haben. Dafür werden die in der Praxis gelebten Gepflogenheiten erfasst und bei Bedarf in die Tegernseer Gebräuchen integriert. Das werden unter anderem die heute üblichen Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung und Dokumentation sein.

Mitglieder der Kommision sind Verbände der mit dem Holzhandel befassten Verkehrskreise wie der DHWR, der GD Holz (Gesamtverband Deutscher Holzhandel), der HDH (Hauptverband der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige), der ZVPF (Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik), der TSD, Tischler Schreiner Deutschland sowie der Deutsche Säge- und Holzindustrie-Bundesverband und andere.
aus Parkett Magazin 05/16 (Handel)