Interessanter Schadensfall

Missglückter Reparatur-versuch hat böse Folgen

Der Sachverständige Thomas Fahrner berichtete auf dem ZVPF-Sachverständigentag in Kassel von einem Schaden an einem Hirnholzparkett, bei dem erst forensische Aufnahmen die offenbar missglückte Reparatur einer zunächst falsch verklebten Unterlagenbahn belegen konnten. Was war passiert ?

Im Zuge des Umbaus einer alten Scheune, deren Räume von einem IT-Unternehmen genutzt werden sollten, wurde im Sommer 2013 in zwei Räumen des Erdgeschosses auf einer Fläche von rund 35 m2 ein Eiche-Hirnholzparkett verlegt. Die Handwerker fixierten den Holzboden mit einem 2K-PU-Klebstoff auf einer 2 mm-Kork-Gummigranulat-Unterlage. Diese wiederum wurde mit demselben 2K-PU-Klebstoff auf einem Thermorapid-Schnellzementestrich verklebt. Gut ein Jahr später, im Herbst 2014, zeigte sich auf dem Boden auf einer Fläche von circa 3 m2 eine Aufwölbung.

Um dem Schaden auf den Grund zu gehen, erfolgte schließlich im Mai 2015 die Öffnung des defekten Bodenbereichs. Die Unterlage wies deutlich erkennbar großflächige Ablösungen auf, der Klebstoff hingegen war auf dem Estrich zurückgeblieben. Bei dem vorliegenden Erscheinungsbild in Kombination mit einem Zweikomponenten-Klebstoff lag der Verdacht nahe, dass es sich um einen Anmischungsfehler einer Teilmenge des Klebstoffs handeln könnte. Gegen dieses Annahme sprach jedoch, dass der Kleber vollkommen unauffällig ausgehärtet war.

Die Erklärung für diesen Umstand lieferte schließlich der seinerzeit mit den Bodenarbeiten beauftrage Verlegebetrieb: Die Handwerker hatten in eben jenem jetzt beanstandeten Teilbereich eine Ablösung der einen Tag zuvor verklebten Unterlage aufgrund eines nicht ausgehärteten Klebstoffs festgestellt. Daraufhin hatten sie die Unterlagenbahn wieder zurückgeschlagen, den vorhandenen Klebstoff entfernt, neu angemischten Klebstoff aufgebracht und die Unterlage erneut auf dem Schnellzementestrich verklebt.

Untersuchungen

Im schadhaften Bereich befand sich im Gegensatz zu den intakten Flächen kaum Klebstoff auf der Unterlagenunterseite. Es handelte sich also eindeutig um einen Adhäsionsbruch. Für weitere Untersuchungen entnahm der Sachverständige mehrere Klebstoffriefen von der Schadensstelle. Die mit einem Retroadapter aufgenommenen Querschnittsansichten der Proben erschienen optisch und haptisch unauffällig. Auffällig war jedoch außer braunen Kork- und schwarzen Gummi-Teilchen des Unterlagenmaterials eine schwammartige, helle Masse in größerem Umfang.

Zur näheren Untersuchung legte der Sachverständige schließlich auf einem Fertigestrich sowie auf identischem Kork-Gummigranulat-Unterlagenmaterial unterschiedliche Mischungsproben der beiden Klebstoffkomponenten Härter und Harz an (in den Mischungsverhältnissen 1:0, 1:1, 1:4, 1:8 laut Herstellerangabe, 1:16, 1:32 und 0:1) und erstellte davon forensische Aufnahmen. Durch Einsatz eines Gelbfilters ließen sich die verschiedenen Mischungen farblich optisch gut voneinander unterscheiden. Der Vergleich dieser Muster mit Ausschnittsvergrößerungen der abgeschabten Klebstoffproben von der Schadensstelle konnte schließlich einen deutlichen Farbunterschied zum korrekten Mischungsverhältnis belegen.

Fazit

Bei der Verklebung der Kork-Gummi-Granulat-Unterlage auf dem Schnellzementestrich wurde in dem beanstandeten Bereich zunächst ein 2K-PU-Klebstoff verwendet, der mit einem zu geringen Härteranteil angemischt worden war. Bei dem anschließenden "Rettungsversuch" mit einem korrekt angemischten 2K-PU-Klebstoff verblieb jedoch eine Schicht des zuvor aufgebrachten Klebstoffs an der Unterseite der Unterlage. Obwohl die Verklebung zuletzt mit dem korrekten Mischungsverhältnis erfolgte, hatten exakt diese Rückstände die Ablösung verursacht.
aus Parkett Magazin 05/16 (Handwerk)