Kleiner Fehler – Großer Schaden

Zu wenig Klebstoff: Dünnes Hochkantlamellenparkett erfordert sorgfältige Klebung


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um ein mangelhaft verklebtes Hochkantlamellenparkett.

In einem exklusiven Neubauvorhaben erhielt ein Parkettleger den Auftrag, in drei Geschossebenen auf einem konventionell eingebauten Calciumsulfatestrich mit Fußbodenheizung rund 350 m2 Hochkantlamellenparkett zu verlegen. Der Auftraggeber wählte den Belag in einem Parkettstudio aus: Die Lamellen waren 8 mm dick, 10 mm breit und 160 mm lang. Die Bauherren wurden darauf hingewiesen, dass die Abmessungen der Lamellen nicht der DIN EN 14761 "Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz" entsprachen.

Zum Zeitpunkt der Verlegung war die Estrichkonstruktion nahezu ein Jahr alt. Sie wurde nach ihrer Fertigstellung bereits einem Belegreifheizen unterzogen und kurzfristig vor Beginn der Verlegearbeiten nochmals über eine Woche lang bei maximaler Vorlauftemperatur beheizt. Der Parkettleger führte gemeinsam mit dem Anwendungstechniker eines Klebstoffherstellers in jedem Geschoss eine CM-Feuchtigkeitsmessung durch. Das Ergebnis: Der Calciumsulfatestrich war ausreichend trocken, die Parkettverlegung konnte beginnen.

Die Hochkantlamellen klebte der Parkettleger mit einem 2K-Polyurethanklebstoff auf die angeschliffene und gereinigte Estrichoberfläche. Das Parkett wurde nachfolgend gekittet, geschliffen und vollflächig mit einem Hartwachsöl endbehandelt. Die Bauherren erhielten eine Reinigungs- und Pflegeanleitung mit Hinweisen auf die Einhaltung günstiger Luftfeuchtigkeitswerte zwischen 50 bis 55 %.

Schon anlässlich der ersten Heizperiode stellten die Bauherren hochstehende und abgelöste Kopfenden der Parkettlamellen fest. Da die Intensität zunahm, fand eine gutachterliche Überprüfung statt.


Schaden - Ablösungen der Parkettlamellen

Der Sachverständige stellte im Rahmen seiner visuellen Prüfung zunächst fest, dass das Parkett keiner überproportionalen Rücktrocknung ausgesetzt war, d.h. die Hochkantlamellen zeigten keine auffälligen Fugen.

Stattdessen lagen zahlreiche abgelöste Parkettlamellen vor, die die Bauherren bereits mit Klebestreifen gekennzeichnet hatten. Es handelte sich teilweise um einzelne schmale Hochkantlamellen, vielfach aber auch um zwei bis drei nebeneinander liegende. Der Sachverständige konnte die Hohlstellen auch mit einem Suchgerät nachvollziehen. Sie zeigten sich großflächig angrenzend an die hochstehenden Parkettlamellen.

Zur Ursachenforschung waren repräsentative Prüfmaßnahmen erforderlich. Dafür wurden hochstehende, aber auch angrenzend festgeklebte Hochkantparkettlamellen entfernt. Es zeigte sich, dass an den hochstehenden Lamellen keine rückseitige Benetzung mit Klebstoff vorlag. Der Klebstoff war definitiv in einer zu geringen Durchlaufmenge aufgetragen worden. Laut technischem Datenblatt wäre eine Klebstoffspachtelzahnung TKB B3 vorgeschrieben gewesen. Überprüfungen von unzerquetschen Riefen des Klebstoffs ergaben, dass die verwendete B3-Zahnung erheblich abgenutzt gewesen sein muss bzw. beim Klebstoffauftrag insgesamt zu schräg gehalten wurde. Die Folge war ein teils nur hauchdünner Klebstoffauftrag.

Im Rahmen von gravimetrischen Feuchtigkeitsbestimmungen an entnommenen Parkettlamellen konnten mit relativ gleichmäßigen Feuchtigkeitsgehalten von 8 bis 9,1 Gew.-% keine Gründe erkannt werden, die im Zusammenhang mit einer Untertrocknung oder auch einer zusätzlichen Feuchtigkeitsbeanspruchung des Parketts standen.


Ursache und Verantwortlichkeit - Zu wenig Klebstoff

Die ungenügende Klebung des nicht genormten Parketts hat zur Ablösung von weit über 100 ermittelten hochstehenden Parkettlamellen geführt. Die zu geringe Klebstoffmenge lag weit unterhalb der vorgeschriebenen Menge von 800 g/m2. Der Parkettleger hat seine Klebstoffspachtel nicht rechtzeitig erneuert. Außerdem wurden die Hochkantparkettlamellen, die teilweise keinerlei Klebstoff an der Rückseite aufwiesen, zu spät oder nicht vollständig in das Klebstoffbett eingedrückt.

Der Handwerker hätte weiterhin erkennen müssen, dass bei der extrem dünnen Schichtdicke von 8 mm und den nur 10 mm breiten Hochkantparkettlamellen (wird in Handwerkerkreisen ironisch auch "Brennholz" genannt), eine erhöhte Ebenheit des Untergrundes für eine zusätzliche Lagestabilität der Lamellen erforderlich war.

Dort, wo in erheblichem Ausmaß Hohlstellen und Parkettablösungen vorlagen, empfahl der Sachverständige eine Kompletterneuerung des Parketts. In einzelnen Räumen reichte aber auch eine partielle Erneuerung.

Für die beschriebenen Parkettschäden ist die technische Verantwortlichkeit ausschließlich dem Parkettleger zuzuschreiben. Ein widriges Nutzungsverhalten wie z.B. ungünstige raumklimatische Bedingungen oder auch überproportionale Rücktrocknung durch hohe Oberflächentemperaturen des Fußbodenheizungssystems lagen nicht vor.


Fazit - Vorsicht bei nicht genormten Parkett

Unabhängig von der persönlichen Meinung des Autors, dass kleinformatige Hochkantparkettlamellen grundsätzlich als problematisch für die Nutzung selbst im Wohnbereich zu bezeichnen sind, sollte eine solche Parkettverlegung nur mit entsprechenden Gewährleistungsausschlüssen erfolgen. Es sollten vorab Hinweise zur Klebung, Ebenheit des Untergrunds und Nutzungsbedingungen abgesprochen werden.

In diesem Fall haben einfache handwerkliche Fehler zu einem enormen Ausmaß an Fußbodenschäden geführt, die extrem teure Sanierungsmaßnahmen nach sich zogen. Der Schaden, der bei ordnungsgemäßer handwerklicher Leistung nicht entstanden wäre, hat dem Handwerker einen Großteil seines Jahresgewinns regelrecht "vermasselt".

Der Sachverständige, der teilweise in die Sanierungsmaßnahmen miteingebunden war, empfahl die Verlegung eines zweischichtiges Einstab-Mehrschichtparketts. Er schlug vor, in den Fluren, im Foyer und auch in der Küche einen keramischen Fliesenbelag zu verlegen, was zum Teil auch ausgeführt wurde.
aus FussbodenTechnik 06/16 (Handwerk)