HBCD-haltige Dämmstoffe sind gefährlicher Abfall


Im Frühjahr dieses Jahres ist eine novellierte Abfallverzeichnisverordnung in Kraft getreten. Sie betrifft u.a. alte Dämmstoffe auf Basis von EPS - bekannt unter dem Handelsnamen Styropor - die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Diese Dämmstoffe wurden als gefährlich eingestuft und müssen beim Rückbau als Sondermüll entsorgt werden werden. Wirksam wurde die Verordnung seit 01.10.2016. Im Estrichgewerbe sind davon beispielsweise entsprechende Bauabfälle im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen betroffen.

Von den Mitgliedern des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) wurde mitgeteilt, dass es bereits jetzt schon Schwierigkeiten mit der Annahme solcher Styropor-Abfälle durch Entsorgungsbetriebe und Müllheizkraftwerke gäbe. Im Zusammenhang mit den auftretenden Problemen in der Baupraxis hat sich der Industrieverband Hartschaum (IVH) - mit dem der Bundesverband eng zusammenarbeitet - aktuell an das Bundesumweltministerium gewandt, um eine praxisverträgliche Lösung in der Angelegenheit umzusetzen. Der BEB wird weiter über diese Thematik berichten.
aus FussbodenTechnik 06/16 (Handwerk)