Belegreife bei Fußbodenheizung


Zu der in der Estrichnorm heraufgesetzten Belegreife für beheizte Calciumsulfatestriche von 0,3 auf 0,5 CM-% bezog erneut Norbert Strehle Stellung: "Einzig in der überarbeiteten Estrichnorm DIN 18560-1 ist der neue Wert von 0,5 CM% aufgeführt. Alle übrigen Veröffentlichungen unserer Branche bleiben bei 0,3 CM-%". Strehle nannte die Schnittstellenkoordination, das TKB Merkblatt 8 vom April 2015, das TKB Merkblatt 16 vom Dezember 2015, den Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten und den Artikel der Juristin Marion Kenklies in FussbodenTechnik 6/2016 (ab Seite 130). Auf solche Publikationen könne sich der Parkettleger berufen.

Strehle geht sogar noch einen Schritt weiter: Weil in der DIN 18560 Feuchtigkeit als "Eigenschaft des Estrichs" bezeichnet würde (was sie eigentlich nicht sei, da die Feuchtigkeit mit der Zeit verschwinde), könne man den Ball zum Estrichleger zurückspielen und fordern, er selber müsse die Belegreife messen und feststellen. Auch gäbe es ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, dass der Bauherr die Belegreife feststellen und zusichern müsse. In beiden Fällen dürfte die normative Zustimmung der Betroffenen jedoch kaum zu erzielen sein. Die verbriefte Prüfpflicht wird weiter vornehmliche Aufgabe des Parkettlegers bleiben.

Und worin unterscheiden sich Funktionsheizen und Belegreifheizen? Beides dürfe der Parkettleger bei einer Installation auf Fußbodenheizung nicht verwechseln, warnte Strehle. Nach dem Funktionsheizen, das sieben Tage lang ausschließlich die Auswirkung auf den Estrich prüfe, sei dieser noch nass. Daher habe der Prozess für den Parkettleger keine Bedeutung. Erst das nachgewiesene Belegreifheizen bei einer Oberflächentemperatur von nicht mehr als 5 °C unter der Raumtemperatur und einer Luftfeuchte von max. 65 % mache den Heizestrich ausreichend trocken. Die besagten Zahlen stehen allerdings in keiner Norm. Auch hier könne also nur durch Messen die Belegreife ermittelt werden.

Trotz Prüfpflicht rät der Sachverständige dem Bodenleger, stets ein Protokoll des Belegreifheizens anzufordern. Der Grund: Bei seiner Messung entscheidet der Parkettleger nach eigenem Ermessen über die Probeentnahmestellen. In einem Protokoll zur Belegreife werden die Messstellen dagegen von jemand anderem festgelegt. Daher doppelte Absicherung: "Verzeichnet eure Messstellen, macht ein eigenes Protokoll, aber besteht trotzdem auf Vorlage des Belegreifheizungsprotokolls."
aus FussbodenTechnik 01/17 (Handwerk)