Schönox Anwendungstechniker Philipp Schroeder

Warum muss ich erhöhte Restfeuchte absperren?


Bei der Überprüfung der vorhandenen Restfeuchtigkeit in Zementestrichen und anderen feuchtigkeitsbeständigen Untergründen unmittelbar vor anstehenden Bodenbelags- oder Parkettarbeiten weisen z. B. Zement-estriche häufig höhere Messwerte bei der Bestimmung der CM-Feuchtigkeit als die maßgeblichen Grenzwerte (unbeheizt < 2,0 CM-% oder < 1,8 CM-% bei beheizten Konstruktionen) auf. Da zum Zeitpunkt der geplanten Bodenverlegung der Bauzeitenplan oft keine langen Warte- und Trockenzeiten mehr zulässt, sind besondere Maßnahmen erforderlich.

Der Hintergrund - "Sperrschicht" mit dampfbremsender Wirkung

Trocknungsmaßnahmen der Umgebungsluft oder verlängerte Belegreifheizmaßnahmen bei beheizten Konstruktionen führen nicht immer im gewünschten Zeitfenster dazu, das erforderliche Restfeuchteniveau zu erreichen. Werden erhöhte Restfeuchten in Estrichen ignoriert, birgt die freie Restwassermasse die Gefahr von nachträglichen Schäden an den Verlegewerkstoffen aus z.B. Grundierung, Spachtelmasse, Klebstoff sowie an Bodenbelag und Parkett.

Seit Jahrzehnten haben sich feuchtigkeitsbeständige, flüssige Spezialgrundierungen mit dampfbremsender Wirkung bewährt, das freie und somit aktive Restwasser aus dem Estrich vor dem schnellen Durchdringen zu den Verlegewerkstoffen und Bodenbelägen daran zu hindern, schädlich zu wirken. Durch das Eindringen der flüssigen Medien in die Oberflächenmatrix des Estrichs wird eine wirksame "Sperrschicht" mit dampfbremsender Wirkung erreicht. Der nun im Estrich eingekapselte, freie Wasseranteil wird in gewissen Teilen:

1. derart verlangsamt - bedingt durch die Dampfbremse auf dem Estrich - durch den Fußboden nach oben zu diffundieren, sodass keine Schäden an den Verlegwerkstoffen oder den Bodenbelägen entstehen

2. in die Zementestrich-Matrix durch die längere Verweilzeit dauerhaft eingebunden

3. über die Randfuge oder in benachbarte Bauteile ohne schädigende Wirkung abgeführt.

Eine wesentliche Größe ist hierbei der vom Hersteller angegebene, maximale erlaubte Restfeuchtegehalt im
z.B. Estrich, der isoliert werden darf. Selbst bei beheizten Fußbodenkonstruktionen sind Maßnahmen zur "Absperrung" eines Anteiles an freiem Restwasser möglich. Bedeutsam auch hier der maximal erlaubte Restfeuchtegehalt im Estrich zum Zeitpunkt der Durchführung.

Mein Tipp - Hersteller der Grundierung einbeziehen

Für die Maßnahme der Restfeuchtabsperrung muss die Oberfläche des Estrichs entsprechend griffig und offenporig hergestellt werden. An der Oberfläche dürfen keine haftmindernden oder wasserempfindlichen Schichten vorhanden sein. Der Auftrag der flüssigen Spezialgrundierung auf Basis Polyurethan, Epoxidharz, Spezialdispersion oder Silan erfolgt in der Regel mindestens zweilagig im Kreuzgang mit definierter Trocken-zeit zwischen den Arbeitsgängen. Es ist auf eine ausreichende Auftragsmenge zu achten, entsprechend der Angaben der Hersteller.

Die weitere Bearbeitung in Form von ggf. möglichen Parkettverklebungen direkt auf die erhärtete Spezialgrundierung oder die notwendige Spachtelung mit zusätzlichen Haftgrundierungen oder anderen Maßnahmen zur Sicherstellung des Haftverbundes sind produkt- und herstellerabhängig. Es ist alleine deshalb empfehlenswert, bei einer solchen geplanten Maßnahme den Hersteller der Spezialgrundierung einzubeziehen.
aus FussbodenTechnik 01/17 (Wirtschaft)