Bambusböden durch EuGH-Urteil wieder zugelassen


Jetzt ist die Rechtslage klar: Bambusböden und andere Bambusprodukte können in Deutschland uneingeschränkt eingesetzt werden. Die CE-Kennzeichnung reicht. Mit einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist seit Oktober die fehlende Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnikm(DiBt) aufgehoben worden. Das Zertifizierungs-Vakuum für Bambus hat somit ein Ende.

Der Hintergrund: 2013 war der Ausschluss von Bambus und anderen verholzten Materialien aus der bis dahin gültigen Version der EN 14342 erfolgt. Nach europäischem Recht blieben jedoch die CE-Kennungen bestehen. Neue Produkte konnten allerdings nicht zertifiziert werden. Zur Schließung der Normierungslücke wurde ein Fachkreis gebildet, der eine harmonisierte europäische Norm für "Bodenbeläge aus lignifiziertem Material, das kein Holz ist" erarbeitet hat. Die Norm prEN 17009 (2016) soll im kommenden Jahr in Kraft treten und gilt dann künftig für die Vergabe neuer CE-Kennzeichen. In dieser neuen Norm sind auch die vom DiBt geforderten Produkteigenschaften mit Bezug auf VOC-Emissionswerte aufgeführt. Bis zum Inkrafttreten der prEN 17009 (2016) dürfen aufgrund des EuGH-Urteils seit Mitte Oktober 2016 Bambusböden ohne zusätzliche Nennungen von Produkt- und Materialeigenschaften auf dem deutschen Markt vertrieben werden.
aus Parkett Magazin 01/17 (Bodenbeläge)