Kleiner Fehler – Großer Schaden

Unerkannte Feuchtigkeit: Altuntergründe nicht automatisch trocken

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine missglückte Design-belagsverlegung auf einem nicht geprüften Altuntergrund.

Ein Bodenleger erhielt den Auftrag, in der Obstabteilung eines Lebensmittelmarkts PVC-Designbelagsplanken mit Holzoptik zu verlegen. Als Untergrund diente der vorhandene, mehrere Jahrzehnte alte keramische Fliesenbelag. Für die ohne Architekt durchgeführten Umbaumaßnahmen fasste der Bodenleger folgenden Plan: Er führte mehrfach eine Grundreinigung der Fliesenoberfläche durch, verarbeitete eine Dispersionsgrundierung, spachtelte mindestens 3 mm dick im Rakelverfahren bevor er die Designbelagsplanken mit einem Dispersionskleber verlegte.

Hinweise bezüglich der geplanten Nutzung des Bodenbelags gab es genauso wenig wie Informationen über das zukünftige Reinigungsverfahren. Der Verleger führte in der alten Fußbodenkonstruktion keinerlei Feuchtigkeitsprüfungen durch. Es gab auch keine Bedenkenanmeldungen bezüglich des vorliegenden Untergrunds.

Nach der Nassreinigung des Bodens und einer zu Protokoll gegebenen "Abtrocknung über Nacht" grundierte der Bodenleger wie geplant die Fliesenoberfläche. Nach der Spachtelung folgte eine ungefähr 48-stündige Trocknungszeit. Danach klebte er die 3 mm dicken, 1,20 m langen und 20 cm breiten Designbelagsplanken mit einem Dispersionsklebstoff, der vom Hersteller für den Belag freigegeben war.

Bereits nach rund acht Monaten zeigten sich erste Ablösungen des Belags, sowohl an den Längskanten als auch an den Kopfstößen. In dieser Zeitspanne erfolgte die Unterhaltsreinigung der Designbeläge genauso wie die der angrenzenden keramischen Fliesenbeläge durch einen Automatenreiniger mit Absaugvorrichtung. Das Ausmaß der Schäden vergrößerte sich in der weiteren Nutzung, sodass der Bauherr die Bodenbelagsarbeiten rügte und eine gutachterliche Überprüfung forderte.

Schaden: Ablösungen, hoch stehende Kanten und Verfärbungen

Die flächendeckende Überprüfung des Designbelags durch den Sachverständigen ergab eine Vielzahl von hochstehenden Kanten, Ablösungen und Schwarzverfärbungen infolge von Schmutzansammlungen. In diversen Teilflächen lag ein gestörter Haftverbund des Bodenbelags vor, der ohne hoch stehende Belagskanten nicht sofort erkennbar war.

Zwecks Ursachenforschung führte der Sachverständige repräsentativ an fünf Stellen Bauteilöffnungen durch. Dort, wo Belagsablösungen vorlagen, zeigten sich Feuchtigkeitsbeeinträchtigungen von oben in Form von Wasserrändern, feinen Schmutzansammlungen an den Belagskanten sowie regelrechte Verseifungen des Dispersionsklebstoffs an den Kanten.

In allen Prüfbereichen war subjektiv betrachtet eine gute Haftung der Spachtelmasse zur Fliesenoberfläche festzustellen. In jeweils zwei Schadensbereichen mit und ohne Belagsablösungen wurde die Fußbodenkonstruktion komplett bis zur zweilagigen Folie unterhalb des Zementestrichs aufgestemmt und Proben für Feuchtigkeitsbestimmungen entnommen.

In dem Prüfbereich mit Schäden, d.h. optisch erkennbaren Ablösungen oder mit einem Hohlstellensuchgerät festgestellten Ablösungen des Belags, war eindeutig optisch und auch mikroskopisch eine Feuchtigkeitsbeeinträchtigung des Dispersionsklebstoffs nachzuvollziehen. Sie ging einher mit deutlich erhöhten Feuchtigkeitsgehalten in der oberen Estrichzone bis
6,0 Gew.-%, wobei der Estrich in der unteren Zone bei etwa
3,0 Gew.-% als trocken zu bezeichnen ist.

Auch in den zwei Prüfbereichen ohne Schäden wurden in der oberen Estrichzone erhöhte Feuchtigkeitsgehalte zwischen 4,0 und 5,0 Gew.-% ermittelt, womit die zulässige Restfeuchte von 3,5 Gew.-% zum Zeitpunkt der Verlegung deutlich überschritten ist. Eigentlich hätte man nach mehreren Jahren eher eine Ausgleichsfeuchte von 2,0 1,0 Gew.-% im Estrich erwarten dürfen.


Ursache und Verantwortlichkeit: Zu feuchter Untergrund - Prüfpflicht missachtet



Die ermittelten Feuchtigkeitsergebnisse in der oberen Estrichzone sind als Hauptursache der Belagsab- und anlösungen zu nennen; die Verlegung des Bodenbelags erfolgte schlicht auf einem ungenügend trockenen Untergrund. Es ist davon auszugehen, dass bei der Feuchtreinigung mit dem Reinigungsautomaten deutlich, eventuell sogar pfützenartig Wasser auf den keramischen Fliesen zurückblieb. Dies konnte bei einer Probereinigung auf den angrenzenden Fliesen im Bereich von Überzähnen und Unebenheiten nachgestellt werden. Das Wasser gelangte langfristig über die Fugen in den Estrich und führte dort zu einer kontinuierlichen Anfeuchtung, die den keramischen Fliesen nicht schadete. Ganz im Gegensatz dazu die Verlegung des Designbelags: Hier führte die nicht feuchtigkeitsresistente Grundierung und der nicht wasserfeste Dispersionskleber zur Ablösung des Designbelags.

In der Folge sorgte die Reinigung des neuen Belags für weitere Feuchtigkeitseinwirkungen auf den Klebstoff, besonders dort, wo das Reinigungswasser an den hochstehenden Plankenkanten abgestrichen wurde.

Bei der Verlegung von relativ dichten Belägen auf alten keramischen Fliesen muss grundsätzlich eine Feuchtigkeitsprüfung des Untergrunds durchgeführt werden. Diese Prüfungspflicht geht aus DIN 18365 Bodenbelagarbeiten hervor.

Der Bodenleger hätte erkennen müssen, dass der Untergrund in einem Lebensmittelmarkt aus hygienischen Gründen regelmäßig nass gereinigt werden muss. Da er als Fachplaner ohne einen Architekten oder Bauleiter tätig wurde, hätte er erst recht zum einen Feuchtigkeitsmessungen durchführen, zum anderen aber auch den vorhandenen Untergrund und den Konstruktionsaufbau prüfen müssen. Es wären in mehreren Teilflächen Entnahmen des Estrichs für Feuchtigkeitsbestimmungen erforderlich gewesen, die als besondere Leistung gegolten und dementsprechend auch zu vergüten gewesen wären.

Eine Behebung der beschriebenen Schäden war nur durch die Neuverlegung des Belags möglich. Dazu musste der Estrich getrocknet und die keramischen Fliesen entfernt werden. Zusätzlich hat der Sachverständige darauf hingewiesen, dass die im Bauvorhaben festgestellte eindeutig zu feuchte Reinigung des Designbodenbelags ohne Nahtkantenabdichtung zu Schäden führen kann.


Fazit: Vorsicht vor unbekannten Altuntergründen

Der beschriebene Schadensfall soll ein Hinweis dafür sein, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen auf Altuntergründen sorgfältige und insbesondere tiefergehende Prüfmaßnahmen erforderlich sind. Das gilt besonders auf Untergründen, die nicht genau bekannt sind, aber auch auf Fliesenflächen, die anscheinend trocken sind, aber feucht gereinigt werden.

Um mehr Sicherheit für die neue Verlegung zu erzielen, wäre in dem Lebensmittelmarkt nach vorausgehenden Untergrundprüfungen das Absperren des Untergrunds mit einer Reaktionsgrundierung anzuraten gewesen. Die Verarbeitung einer Dispersionsgrundierung, auch wenn diese seitens des Verlegewerkstofflieferanten als "universell" bezeichnet wird, ist in einem derart riskanten Fall zu vermeiden.
aus FussbodenTechnik 02/17 (Handwerk)