Sachverständiger Roger Genz

Wie vermeidet man risikobehaftete Schnittstellen im Fußbodenbau?


In einem repräsentativen Objekt wurde auf 1.500 m2 auf die aus Stahlbeton bestehende Tragkonstruktion ein Zementestrich auf Trennlage verlegt. Nach dem Einbau und der Erhärtung des Estrichs wurde vom Estrichleger zeitversetzt eine reaktionsharzgebundene Feuchtigkeitssperre aufgebracht. Anschließend verlegte der Bodenleger eines zweiten Fachunternehmens einen Kautschukbelag als Bahnenware. Nach einer kurzen Nutzung öffneten sich die Nähte zwischen den Bahnen des Belags. Verteilt über die gesamte Fläche traten außerdem Blasenbildungen in unterschiedlicher Intensität auf. Im Ergebnis war als Schadensursache festzuhalten, dass die reaktionsharzgebundene Feuchtigkeitssperre in unzureichender Dicke erfolgte, und damit die gewünschte Sperrwirkung nicht erreicht wurde.

Der Hintergrund: Prüfpflicht für Bodenleger nicht erkennbar

Die für den Fachverleger des Bodenbelags gewerkeüblichen Prüfpflichten am Verlegeuntergrund sind bei dem Fallbeispiel nicht realisierbar. Insbesondere das funktionale feuchtesperrende Beschaffenheitskriterium kann von dem auf den Estrichleger folgenden Bodenleger nicht geprüft werden. Die sonst für den Bodenleger übliche Prüfpflicht der Restfeuchtigkeit des Verlegeuntergrunds mit der baustellengerechten CM-Prüfung kann zwar Auskunft über die Belegreife geben. Sie hilft aber in unserem Fallbeispiel nicht weiter, weil sie systembedingt keine Aussage über die fachgerechte Ausführung einer Absperrung liefert.

Mein Tipp: Bei Schnittstellen Leistungsumfang beachten

In der Folge ist für den Fall einer planmäßig derart vorgesehenen Schichtbauweise der Fußbodenkonstruktion im Besonderen zu beachten, dass diese Schnittstelle, also der Grenzbereich zwischen Estrichoberkante und Feuchtigkeitssperre zum Schutz des darauf zu verlegenden Bodenbelags, zwingend im Leistungsumfang des Fachbetriebs für Bodenbelagsarbeiten enthalten sein muss. Es ist völlig unsinnig, die Absperrung der Feuchtigkeit in den Leistungsumfang des Estrichlegers zu verschieben. Die Antwort für die Frage, wie man risikobehaftete Schnittstellen im Fußbodenbau vermeidet, liegt auf der Hand: Die Arbeiten sind so gewerketypisch auszuführen, dass insbesondere nachfolgende Gewerke nicht das Risiko tragen müssen. Wo das nicht möglich ist, muss die Schnittstellenkoordination das Nachfolgegewerk informieren und damit schützen.
aus FussbodenTechnik 02/17 (Handwerk)