Deutsche Gütegemeinschaft Möbel

Neues Boxspringlabel soll Endverbrauchern helfen


Fürth. Mit einem neuen Label für Boxspringbetten will die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) den Verbrauchern Sicherheit geben. Es nutzt auch den Herstellern, die sich mit qualitätiv hochwertigen Betten von Billiganbietern abgrenzen wollen.

Endverbraucher, die beim Bettenkauf in ein Boxspringbett investieren möchten, sollten sich durch ausgiebiges Probeliegen selbst von diesen Vorzügen überzeugen, empfiehlt Jochen Winning, Geschäftsführer der DGM. Zudem sollten sie auf das neue Boxspringlabel DGM achten: "Es garantiert, dass das Bett die strengen Qualitätsstandards der Gütegemeinschaft erfüllt und auch dem individuellen Anspruch an das hochwertige Bettsystem gerecht wird."

Alle 12 bis 15 Jahre kauft der Durchschnittsdeutsche ein neues Bett. Eine neue Matratze wird alle 8 bis 12 Jahre fällig. Bei 7,5 Stunden Schlaf pro Nacht entspricht das einer Nutzungsdauer von meist mehr als 30.000 Stunden. "Für langfristige Freude und guten Schlaf ist es daher umso wichtiger, gleich auf ein qualitätsgeprüftes Bett wie das Boxspringbett gemäß den DGM-Richtlinien zu setzen", regt der Möbelexperte an.

Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass einzelne Möbelhersteller und Nicht-DGM-Mitglieder ihre Bettsysteme auf Grundlage eigener Definitionen produzieren und verkaufen. "Da der Begriff ,Boxspringbett nicht allgemeingültig und eindeutig geklärt ist, können Endverbraucher dadurch in die Irre geführt werden", warnt Winning.

Entsprechend der Definition, auf deren Grundlage das neue Boxspringlabel basiert, ist Boxspring ein Bettsystem aus mindestens zwei aufeinander liegenden federnden Teilen - der Box und der Matratze. Die untere Box besteht aus einem Grundrahmen, in dem beziehungsweise auf dem ein Federkern fest oder formschlüssig eingearbeitet ist. Die Box kann Verstellmöglichkeiten beinhalten, die auch motorisch angetrieben sein können.

Die Box und/oder die Boxspring-Matratze sollten möglichst eine Schutzeinrichtung gegen das Verrutschen untereinander haben. Ein Boxspring-Bett kann mit Füßen, einer Auflage (Topper) sowie Kopf- und Fußteilen ergänzt oder kombiniert werden.

Mit der Definition und dem dazugehörigen Boxspringlabel möchte die DGM dem Endverbraucher eine Entscheidungshilfe beim Bettenkauf bieten. In Kürze wird die neue Definition in die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 übertragen. Diese geben den hohen Qualitätsstandard für alle DGM-Mitgliedsunternehmen vor.
Hiernach erfüllen die Möbelhersteller der DGM bereits umfassende Qualitätsvorgaben, deren Einhaltung mit dem ,Goldenen M gekennzeichnet ist. "Das Gütesiegel steht für Möbel, deren Gesundheitsverträglichkeit, Sicherheit, Stabilität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit in unabhängigen Prüflaboren sichergestellt wurde und für Hersteller mit einem vorbildlichen Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Endverbraucher", betont Winning.

Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des "Goldenen M", RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 115 Mitglieder aus dem In- und Ausland.
aus Haustex 03/17 (Marketing)