Was Handwerksbetriebe wissen müssen


Novellierte Arbeitsstättenverordnung: Ende 2016 hat das Bundeskabinett eine novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Bislang in gesonderten Verordnungen geregelte Vorschriften wurden zusammengeführt und an die heutige Arbeitswelt angepasst. Auch für Handwerksbetriebe relevant sein können die integrierten Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze. Arbeitsräume müssen demnach in der Regel über eine Sichtverbindung nach außen und Tageslichteinfall verfügen. Des Weiteren spielen bei der Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz jetzt nicht mehr nur körperliche, sondern auch psychische Belastungen eine Rolle. Faktoren dafür können etwa schlechte Beleuchtung oder Lärm sein. Zudem wurden für bereits vorgeschriebene Arbeitsschutzunterweisungen Hinweise ergänzt, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z.B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe und Fluchtwege).

Informationspflicht zur Verbraucherstreitbeilegung: Das im April 2016 in Kraft getretene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz setzt europarechtliche Vorgaben in Bezug auf den Verbraucherschutz mit dem Ziel um, Streitigkeiten alternativ zum Gerichtsweg durch Schlichtungsverfahren beizulegen. Seit 1. Februar 2017 müssen auch Handwerksbetriebe einer Informationspflicht zu diesem Gesetz nachkommen, etwa in ihren AGBs und auf Internetpräsenzen. Wer dies nicht tut, dem drohen Abmahnungen. Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren freiwillig; allerdings können Unternehmen dadurch Kosten entstehen. Weitere Informationen: goo.gl/NTS9bW

Verbesserte Aufstiegsförderung: Mit der Novelle des Aufstiegsförderungsgesetzes wurde die Förderung auf Bachelorabsolventen und Zugänge zur Fortbildungsprüfung ohne Erstausbildungsabschluss erweitert. Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zudem einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsförderderung für Vollzeitlehrgänge - unter anderem zum Meister oder Fachwirt - wird derzeit mit 333 EUR bezuschusst. Der restliche Förderbetrag bis zu monatlich 768 EUR steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Weitere Informationen: goo.gl/jP9oui
aus Parkett Magazin 02/17 (Handwerk)