Bürokratieentlastungsgesetz: Änderungen für das Handwerk


Der Bundestag hat das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Davon sollen auch Handwerksunternehmen profitieren. Erleichterungen würden etwa durch eine zeitgemäße Kommunikation mit Handwerkskammern oder das betriebliche Wahlrecht bei der Vorleistung von Sozialversicherungsbeiträgen erreicht, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat.

Wichtige Änderungen für das Handwerk:

>Modernisierung der Handwerksordnung
Handwerkskammern dürfen künftig von ihren Mitgliedsunternehmen E-Mail-Kontaktdaten und Webseiten mit in die Handwerksrolle aufnehmen. Rundschreiben und Veröffentlichungen sollen so besser elektronisch versandt werden, um Zeit und Geld zu sparen.

>Einfachere Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Unternehmen können künftig einfach den Vormonatswert der fälligen Sozialversicherungsbeträge angeben, anstatt sie für den laufenden Monat abzuschätzen.

>Vereinfachungen im Steuerrecht
Wer die Vorsteuer geltend machen will, braucht jetzt bei kleineren Rechnungsbeträgen bis zu 200 EUR keine umfangreicheren Angaben machen, statt bisher 150 EUR. Die Grenze, bis zu der eine vierteljährliche, statt einer sonst üblichen monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung ausreicht, wird von 4.000 auf 5.000 EUR erhöht.

>Lieferscheine
Lieferscheine müssen nicht mehr aufbewahrt werden, sobald die dazugehörige Rechnung eingegangen ist - es sei denn, sie werden als Buchungsbeleg verwendet. Bisher bestand zehn Jahre Aufbewahrungspflicht.
aus Parkett Magazin 03/17 (Handwerk)