Holzfußböden

Regierung klagt auf nationale Ergänzungsregelungen


Innerhalb der EU garantiert das CE-Zeichen die Einhaltung europäisch harmonisierter Normen für Bauprodukte. Darüber hinaus gehende Prüfungen dürfen die Mitgliedsstaaten nicht verlangen. Diese Praxis gefährdet nach Überzeugung der deutschen Regierung im Fall von Holzfußböden und Sportböden die Bauwerkssicherheit sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Hersteller der genannten Bodenbeläge seien derzeit nicht dazu verpflichtet, einen Nachweis über die Emissionen ihrer Produkte zu geben. Es bestehe daher die Gefahr, dass Nutzer einer erhöhten Schadstoffkonzentration ausgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Ziel ist es, die bisherige Praxis aufzugeben und die Möglichkeit nationaler Ergänzungsregelungen rechstverbindlich zu eröffnen.
aus BTH Heimtex 05/17 (Bodenbeläge)