MKS Funke: Erster Roundtable zur Untergrundvorbereitung

Darum müssen Altuntergründe zwingend ausgebaut werden


Schleifmaschinen- und Schleifmittelspezialist MKS Funke feierte Anfang März 2017 eine Premiere: Am Standort Bocholt diskutierten Geschäftsführer Andreas Funke, der neue Geschäftsführer Vertrieb Lars Vollmer und der Sachverständige Richard Kille mit Kunden über die maschinelle Untergrundvorbereitung. Anlass war der seit Jahresbeginn vorliegende verbändeübergreifende Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten aus dem Verlag von FussbodenTechnik. Dieser schreibt bei der Neuverlegung das komplette Entfernen von alten Klebstoff- und Spachtelmassenschichten vor.

Die Teilnehmer des ersten Roundtables zur Untergrundvorbereitung von MKS Funke kamen aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie alle brachten ihre Erfahrungen als Objekteure, Bodenleger, Parkettleger, Schleifunternehmer, Asbestausbauer und Maler in eine Diskussion mit ein, von der alle Beteiligten profitierten. Zunächst startete der Sachverständige Richard Kille mit einem Impulsvortrag, der für Schwung in der Diskussion sorgte. Er forderte ein neues Bewusstsein: "Wir müssen lernen, die Untergrundvorbereitung genauso leidenschaftlich wie die Belagsverlegung selbst zu verkaufen." Die goldenen Zeiten, in denen auf Bodenbeläge eine Marge von 120% aufgeschlagen wurden, seien lange vorbei.

Zudem reiche es als Handwerker heute nicht mehr aus, die Praxis zu können. Man müsse auch die -Theorie beherrschen. Kille verwies auf den Anfang des Jahres neu erschienenen Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten. Seine Meinung nach sei die Zahl der verkauften Exemplare im Vergleich zu der Zahl der Verlegebetriebe viel zu gering. Der Kommentar sei wertvoll, weil er "klare Ansagen" gerade in Bezug auf die Untergrundvorbereitung mache: "Alte und genutzte Bodenbeläge sowie Rückstände von Klebstoffen und Spachtelmassenschichten sind als Verlegeuntergrund immer problematisch und oft Ursache späterer Schäden. Zur Vermeidung möglicher Risiken müssen diese beseitigt werden", heißt es beispielsweise unter 4.2.2. in der zu Jahresbeginn erschienenen Neuauflage.

Formulierungen enthalten gefährliche Munition

Neben den ganz klaren "Ansagen" bieten einige Aussagen aber auch Spielraum für Interpretationen. So heißt es beispielsweise in dem Kommentar weiter unter 4.2.2: "Wenn eine Verlegung auf diesen Untergründen (gemeint ist die ausnahmsweise Verlegung auf Altuntergründen) erfolgen soll, sind neben der besonderen Regelung der Gewährleistung (darf laut Kommentar nicht beim Auftragnehmer liegen) besondere Maßnahmen erforderlich, z.B. mechanisches Entfernen loser schwach haftender Klebstoff- und Spachtelmassenschichten." Kille warnte davor, den Satz so zu interpretieren, dass das angesprochene Entfernen loser Schichten nicht auch für fest anhaftende Schichten gelte: "Das geht schief, denn was heute noch fest anhaftet, kann morgen lose sein." Man dürfe nicht vergessen, dass alles eine Halbwertszeit habe, das gelte auch für Gebäude und ihre Bauteile.

Kille erzählte eine Anekdote, bei der er sich selbst bei alten Schichten verschätzt hatte: Bei der Fußbodensanierung seines eigenen Labors wollte er eine besonders gelungene, alte Spachtelmassen-Anrampung erhalten und wurde dabei prompt bestraft. Er schwor Stein und Bein, dass die alte Anrampung zuvor fest und intakt gewirkt habe. Durch Wechselwirkungen mit dem neuen Dispersionskleber war die alte Spachtelmasse abgeplatzt und die Konstruktion musste an dieser Stelle erneut aufgebaut werden. Der klassische Fall, oder wie Kille sagte: "Untergründe sind halt Wundertüten."

Altuntergründe müssen zwingend ausgebaut werden

Gab es in der Vergangenheit Unsicherheiten darüber, ob Altuntergründe tatsächlich komplett entfernt werden müssen, macht der verbändeübergreifende Kommentar zur DIN ATV 18365 dazu eindeutige Aussagen: Das Autorenteam des BEB-Arbeitskreises unter der Leitung der Sachverständigen Ulrike Bittorf lässt keine Zweifel daran, dass alte Spachtelmassen und Klebstoffe ausgebaut werden müssen. Der Untergrund muss bis aufs feste Korn des Estrichs geschliffen werden, wie der Fachmann gerne sagt.

Skeptiker werden an dieser Stelle nach der Begründung fragen, schließlich gibt es Reaktionharsgrundierungen und spannungsarme Spachtelmassen, die durchaus in der Praxis zum Einsatz kommen. Im Kommentar finden Leser dazu ebenfalls Aussagen: "Durch eventuell auftretende chemische Wechselwirkungen zwischen Altuntergrund und Neubau können Geruchsbelästigungen entstehen. Zudem kann es zu Problemen in der Verbundhaftung zwischen dem aufzubringenden Materialien oder Abweichungen von den angegebenen technischen Parametern kommen." Kille wies darauf hin, dass die von der Industrie zugesicherten Eigenschaften für Verlegewerkstoffe immer nur für den Fall gelten, dass der Untergrund fachgerecht vorbereitet ist.

Wie setzt der Handwerker das Thema durch?

Alexander Bauer, Geschäftsführer von Bauer Fußböden aus Seuversholz, zweifelte an der Durchsetzbarkeit: "Die Problematik kann sein, dass man dem Auftraggeber die Hintergründe der Untergrundvorbereitung erklärt, aber ein Wettbewerber behauptet, er kommt ohne aus und man so den Auftrag verliert." Peter Sprick von Boden Sprick aus Kiel sah das völlig anders: "Ich nehme gar keine Trennung zwischen der Untergrundvorbereitung und der Belagsverlegung vor, sondern rede ausschließlich von der Gesamtleistung." Selbstverständlich könne er nicht immer der Billigste sein, er werde aber auch nicht eine der wichtigsten Positionen in seinem Angebot weglassen. Jeder der Diskussionsteilnehmer konnte über Kollegen berichten, die nicht fachgerecht arbeiten - "und von denen die Sachverständigen gut leben können", ergänzte Sprick schmunzelnd. Er nahm den Handwerkern den Druck, jeden Auftrag bekommen zu müssen: "Sie sagen dem Kunden wie eine gute Leistung aus ihrer Sicht aussehen würde, aber Sie müssen nicht jeden bedienen. Nur den, der Ihre Erläuterung verstanden hat." Laut -Andreas Funke sollte unter Einbeziehung des Kommentars möglichst darauf hingearbeitet werden, dass es mit dem Auftraggeber zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt, wenn Restschichten und Altuntergründe nicht ausgebaut werden sollen. Wichtig ist dabei auch, den Auftraggeber aktiv den Entfall der fachgerechten Untergrundvorbereitung anordnen zu lassen.

Es gab von den Diskussionsteilnehmern die Idee, einen Haftungsausschluss mit einem potentiellen Auftraggeber zu vereinbaren, falls er sich nicht von einer fachgerechten Untergrundvorbereitung überzeugen lässt. Richard Kille brachte seine langjährige Erfahrung vor Gerichten ein und warnte davor: "Ich empfehle niemandem einen Haftungsausschluss zu formulieren, weil ich keinen Anwalt kenne, der in der Lage wäre, das rechtsverbindlich korrekt zu tun." Eine Haftungsfreistellung habe nach seiner Erfahrung bislang in der Praxis nicht funktioniert, auch wenn immer wieder mal Formulare im Internet auftauchen. Stattdessen empfahl Kille einen Gewährleistungsausschluss, den Anwälte leichter formulieren können. Schließlich verweise ja auch der Kommentar zur DIN 18365 unter 4.2.2 ausdrücklich darauf, dass das Gewährleistungsrisiko für auf Anordnung des Auftraggebers verbleibende Restschichten nicht beim Auftraggeber liegen darf.

Nicht zuletzt gebe der Kommentar zur DIN 18365 den Handwerkern noch eine weitere Unterstützung für die Praxis wie Lars Vollmer, Leiter Vertrieb von MKS Funke, ausführte. So ist unter Punkt 4 klar beschrieben, dass "besonders umfangreiche Leistungen, welche auftraggeberseitig als Nebenleistungen verstanden werden könnten, als Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis (LV) aufzuführen sind." Hier hat also der Bodenleger, der beratend für Architekt und Bauherren unterwegs ist, die Möglichkeit, die Untergrundvorbereitung korrekt zu beschreiben und in das LV mit einzubauen. Jeder fachlich und betriebswirtschaftlich gut aufgestellte Wettbewerber wird das gerne aufnehmen und entsprechend kalkulieren.

Wie sieht eine Argumentation aus?

Die Argumentation für eine fachgerechte Untergrundvorbereitung sollte nicht auf die Angst der Auftraggeber abzielen, meinte Kille und fand breite Unterstützung der Anwesenden. Er sieht einerseits die physikalische und anderseits eine chemische Argumentation. Die physikalische Variante beinhaltet die Frage: Wenn ich auf alte Verlegewerkstoffe aufbaue, hält das überhaupt? Wenn man darauf z.B. einen Parkettboden verlegen wolle, müsse man das sehr schnell verneinen. Bei einer geplanten schwimmenden Verlegung kann man sagen, der Boden ist wahrscheinlich tragfähig, aber er hält die Zugkräfte nicht aus. Wenn Gummibeläge, Linoleum und PVC-Beläge verlegt werden sollen, kommt neben der physikalischen Argumentation noch die chemische Komponente dazu. "Es ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Wechselwirkung mit den zunächst feuchten Medien kommt. Die Inhaltsstoffe von Grundierung und Kleber wirken auf den Untergrund mit den alten Verlegewerkstoffen ein. Das führe dazu, dass unkalkulierbare Geruchsentwicklungen entstehen können, manchmal kurzfristig, manchmal erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Immer mal wieder behaupten Verleger auch, dass alte Schichten nicht vernünftig ausgebaut werden können. Andreas Funke ist der Überzeugung, dass dieser Einwand nicht mehr gilt: "Wir können heutzutage sagen, wir kriegen (fast) alles weg." Mittlerweile ist die Schleifmaschinen- und Schleifmitteltechnik so leistungsstark, dass alten Klebstoffen, Spachtelmassen und Beschichtungen mit Diamantschleiftechnik erfolgreich zuleibe gerückt werden kann." Im Bestand, aber auch bei neuen Klebstoffrezepturen und den immer leistungsfähigeren Ausgleichsmassen reiche es jedoch definitiv nicht mehr aus, mit einer Einscheibenschleifmaschine den Untergrund zu ,streicheln’. "Diese Art der uneffizienten Untergrundvorbereitung wird nach und nach durch professionellere Technik ersetzt werden", ist sich Funke sicher.

Zusammenfassend kann man sagen: Insgesamt ist das Risiko auf unbekannte Altuntergründe aufzubauen, deutlich gestiegen. Kommt es jetzt zu Wechselwirkungen zwischen neuen und alten Verlegewerkstoffen - seien es Störungen des Verbunds oder Geruchsbeeinträchtigungen - werden Sachverständige im Streitfall mit den Ausführungen des neuen Kommentars argumentieren, der von 14 Verbänden getragen wird.

Der Erfahrungsaustausch beim Roundtable macht aber auch Mut. Es zeigt sich sehr deutlich, dass es schon eine ganze Reihe an Unternehmen gibt, die die Untergrundvorbereitung argumentationsstark und transparent beschreiben sowie aktiv beraten und verkaufen. Nicht selten liefert die Untergrundvorbereitung einen wirtschaftlich hochinteressanten Beitrag am Gesamtertrag der Unternehmen. Neben professioneller Ausrüstung stellt vor allem das Know-how in der praktischen Ausführung, die Kalkulation und das Wissen um Marketing und Verkauf der Leistungen die Grundlage für den nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg in der Untergrundvorbereitung. Hier wiesen die Teilnehmer ausdrücklich auf die entsprechenden Fachschulungen hin, in denen sich Praxis und Handwerksmarketing ideal zu einem guten Werkzeug für die Entwicklung der Untergrundvorbereitung ergänzen.
aus FussbodenTechnik 03/17 (Wirtschaft)