Kleiner Fehler – Großer Schaden

Vorsicht Fugen: Designbeläge unbekannter Herkunft


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um Fugen in -Designbelagsplanken unbekannter Herkunft.

Ein Bodenleger sollte in einem dreigeschossigen Bürogebäude PVC-Designbelagsplanken auf vorhandenen Altuntergründen verlegen. Dafür musste er zunächst alte Bodenbeläge entfernen. Beim Herausreißen entstanden teilweise tiefe Ausbrüche im Untergrund. Um diesen wieder vollflächig herzustellen, bezahlte der Auftraggeber eine besonders dicke Spachtelmassenschicht. Dafür wurden einzelne Vertiefungen partiell ausgeglichen und anschließend vollflächig im Rakelverfahren gespachtelt.


Nach einer bewusst eingehaltenen, langen Trockenzeit von nahezu einer Woche verlegte der Bodenleger die bei einem Großhändler eingekauften Bodenbelagsplanken - in heller und dunkler Holzoptik. Sie stammten von einem nicht bekannten asiatischen Hersteller und trugen einen Fantasienamen. Die Klebung des Belags erfolgte mit einem Kunstharzdispersionsklebstoff, der vom Hersteller für Designplanken freigegeben war. Der Bodenleger brachte den mit einer besonders hohen Klebkraft ausgezeichneten Kleber Anfang 2014 mit dem Zahnspachtel in dem beheizten Gebäude auf. Dem Auftraggeber übergab er vorschriftsmäßig eine Reinigungs- und Pflegeanleitung.

Nach einer rund sechsmonatigen Nutzung wurden deutliche Fugen zwischen den Designbelagsplanken gerügt, die in ihrer Intensität weiter zunahmen. Eine gutachterliche Überprüfung war unausweichlich.

Schaden: Auffällige Fugenbildung

Die 1,20 m langen, 18 cm breiten und 3 mm dicken Planken wiesen in der dunklen Holzoptik keine oder nur geringfügig auffallende Fugen auf - das ergab die erste visuelle Überprüfung des Sachverständigen. Bei näherer Betrachtung war jedoch erkennbar, dass an den Kopfstößen Fugen von > 1 mm bis zu 2 mm vorlagen. Dort war die Fasung, das heißt eine Anschrägung der Belagskante, die die Dielenoptik unterstützen soll, kaum erkennbar.

Ganz anders war der Eindruck in den Büroräumen, wo Planken mit heller Holzoptik verlegt worden waren: Sofort beim Betreten der Räume fiel das Fugenbild zwischen den Belagselementen auf. An der Kopfstößen lagen die Fugen im Mittel zwischen 1,2 bis 2 mm, an den Längsstößen zwischen 0,8 und 1,4 mm breit vor.

In drei Büroräumen mit Designplanken zeigte sich ein ungleichmäßiges Fugenbild mit teilweise konisch verlaufenden Fugen an den Kopfstößen. Dieses Bild wies auf Probleme bei der Maßhaltigkeit der Planken und auf verlegetechnische Probleme hin. Der Sachverständige stellte fest, dass dort die Verlegung schlicht "aus dem Lot geraten" sei.

In drei Teilflächen führte er Schälwiderstandsprüfungen durch, d. h. durch Abziehen von 50 mm breiten Bodenbelagsstreifen vom Untergrund überprüfte er die Qualität der Klebung. Die Schälwiderstandswerte lagen deutlich >1 N/mm, was einer ausreichenden Klebung entspricht. Daneben waren keine Beulen und Blasen sowie Ablösungen der Belagsplanken festzustellen. Zusätzlich ließ der Sachverständige von einem externen Prüfinstitut unverlegte Belagsproben auf "Maßänderung und Schüsselung nach Wärmeeinwirkung" untersuchen. Das Ergebnis war positiv: Die zum Zeitpunkt der Prüfung über zwei Jahre alten unverlegten Bodenbelagsplanken entsprachen den normativen Anforderungen der DIN EN ISO 10582 "Elastische Bodenbeläge - heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge".


Ursache und Verantwortlichkeit: Mangelhafte Fläche, fehlende Klimatisierung und Temperierung

Obwohl keine normativen Toleranzen für Fugen von Designbelägen existieren, kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass die Bodenbelagsfläche wesentliche Mängel aufweist: Einerseits in optischer Hinsicht, andererseits bezüglich der Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit. Längerfristig gesehen kann neben Schmutzansammlungen auch Feuchtigkeit in die Fugen eindringen, die die Klebung negativ beeinträchtigen wird.

Da die Parteien darüber Einigkeit erzielten, dass die überproportional breiten Fugen nicht zulässig waren, konnte auf kostenintensive Laborprüfungen im Hinblick auf Weichmacherwanderungen der Belagsplanken verzichtet werden.

Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Maß- und Formveränderungen der Beläge keinesfalls auf zu niedrige Luftfeuchtigkeitswerte zurückzuführen waren, wie der Verleger meinte. Ein für den Fußboden geeigneter Bodenbelag müsse Maßveränderungen des Belags kompensieren und dürfe keine unüblichen überproportional breiten Fugen nach der Verlegung zeigen.

Als mögliche Schadensursachen nannte der Sachverständige neben einer ungenügenden Klimatisierung des Belags vor der Verlegung auch eine eventuell herstellerseits nicht ausreichend durchgeführte Temperierung der Planken. Das heißt eine fehlende Wärmebehandlung im Produktionsprozess, die ein Vorschrumpfen auslöst und den sogenannten Memory-Effekt aushebelt. Möglicherweise sei es außerdem zwischen Belag und Klebstoff kurzfristig nach der Verlegung zu einer Weichmacherwanderung gekommen.

Ausschlaggebend für die sachverständige Abschlussbewertung der Designbodenbelagsfläche mit "mangelhaft" war jedoch der Sachverhalt der im Bauvorhaben ermittelten überproportional breiten Fugen, die bei einer ordnungsgemäß verlegten Designbodenbelagsfläche nicht vorkommen sollten. Hinzu kamen die in drei Büroräumen festgestellten verlegetechnischen Problemstellungen im Hinblick auf eine "fluchtgerade" Verlegung der Elemente. In der Konsequenz kam als einzige Sanierungsmaßnahme nur eine vollständige Erneuerung des Bodenbelags in Frage.

Fazit: Ausschließlich hochwertige Designbeläge auswählen

Der Schadensfall verdeutlicht, dass Bodenleger wachsam sein sollten. Sie sind für die nur partiell festgestellten verlegetechnischen Fehler verantwortlich. Die material- und produktionstechnischen Mängel der Beläge in Bezug auf das Maßänderungsverhalten konnte er nicht vorausahnen. Er sollte allerdings darauf achten, ausschließlich hochwertige Designbeläge von bekannten Lieferanten zu verlegen. Diese treten bei materialspezifischen Problemen im Reklamationsfall in der Regel für Schäden ein.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die zu verlegende Bodenbeläge über die entsprechenden normativen Prüfzeugnisse und Qualitätsnachweise verfügen. Dazu zählt zum jetzigen Zeitpunkt auch eine gültige CE-Kennzeichnung.

Die mit einem Fantasienamen bezeichneten z. B. von einem Importeur bezogenen und in Verkehr gebrachten Designbelagsplanken, für die kein Datenblatt vorgezeigt werden konnte, wiesen zudem weitergehend auch nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung und auch nicht die zum Zeitpunkt der Verlegung erforderliche DIBt-Zulassung auf. Das heißt, das Produkt hätte zum einen vom Großhändler nicht verkauft und vom Verleger nicht verlegt werden dürfen.
aus FussbodenTechnik 03/17 (Handwerk)