BEB: Arbeitskreis Sachverständige informiert

Bei Schleifverschleißprüfung auf normgerechtes Schleifmittel achten


Der BEB-AK Sachverständige unter Leitung von Simon Thanner beabsichtigt in Zukunft zeitnah über aktuelle Themen aus der Fußbodenpraxis zu informieren. Insbesondere soll in diesem Zusammenhang auch zu wichtigen oder strittigen Themen Stellung genommen werden. Eine erste Information des Arbeitskreises befasst sich mit der "Schleifverschleißprüfung nach Böhme gemäß DIN EN 13892-3". Dabei wird im Wesentlichen auf die aktuelle Situation eingegangen und die Position des Arbeitskreises hierzu aufgezeigt. Eine Empfehlung rundet die Information ab.

Die Information spiegelt die Meinung des Arbeitskreises Sachverständige wider. Dass die Aussagen nicht immer von allen am Fußbodengewerk Beteiligten geteilt werden, ist dem Arbeitskreis bewusst. Das Gremium behält sich vor, sich nur zu Themen zu äußern, die der Arbeitskreis als wirklich wichtig für die Fußbodenbranche einstuft.

Hintergrund

Bei Estrichen nach DIN 18560 ist im Rahmen von Bestätigungsprüfungen u. a. der "Verschleißwiderstand nach Böhme" gemäß DIN EN 13892-3 zu prüfen.


Aktuelle Situation

In der europäischen Prüfnorm EN 13892-3 (Ausgabe 2014) finden sich im Wesentlichen die bekannten Inhalte aus DIN 52108. Zusätzlich erfolgte in DIN EN 13892-3 aber auch eine detaillierte Spezifizierung der Kornabstufung des Norm-Schleifmittels, die von den bekannten Schleifmittel-Lieferanten jedoch nicht eingehalten werden konnte. Insofern war seither kein Schleifmittel verfügbar, das den Normanforderungen tatsächlich gerecht wurde. Ein Ringversuch mit mehreren Prüfinstituten zeigte, dass Verschleißprüfungen mit unterschiedlichen Schleifmitteln deutlich abweichende Prüfergebnisse liefern können.


Position des AK "Sachverständige"

Die missliche Situation ist den meisten Sachverständigen und Prüfinstituten nicht bekannt. Wie der Ringversuch zeigte, führen unterschiedliche Schleifmittel bei Verschleißprüfungen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das kann im Rahmen von Bestätigungsprüfungen geschehen. Die Unkenntnis kann im Streifall zu Fehlurteilen führen. Es ist deshalb erforderlich, Sachverständige und Prüfinstitute über die aktuelle Situation zu informieren, damit die Problematik bei der Bewertung von Prüfergebnissen berücksichtigt werden kann.


Empfehlung

Die Einhaltung der normativen Anforderungen nach DIN EN 13892-3 sollten vor der Bestellung beim Lieferanten des Schleifmittels erfragt werden. Geeignete Schleifmaterialien können über verschiedene Hersteller bezogen werden.

Um die Reproduzierbarkeit von Prüfergebnissen sicherzustellen, wird Sachverständigen und Prüfinstituten, die sich mit Verschleißprüfungen nach DIN EN 13892-3 (Böhme) befassen, die Angabe des verwendeten Schleifmittels im Prüfbericht empfohlen.
aus FussbodenTechnik 04/17 (Wirtschaft)