ZDH:

Bürokratieentlastungsgesetz Änderungen für das Handwerk


Der Bundestag hat das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Davon profitieren auch Handswerksunternehmen. Erleichterungen würden etwa durch eine zeitgemäße Kommunikation mit Handwerkskammern oder das betriebliche Wahlrecht bei der Vorleistung von Sozialversicherungsbeiträgen erreicht, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat.

Wichtige Änderungen für das Handwerk:

Modernisierung der Handwerksordnung - Handwerkskammern dürfen künftig von ihren Mitgliedsunternehmen E-Mail-Kontaktdaten und Webseiten mit in die Handwerksrolle aufnehmen. Rundschreiben und Veröffentlichungen sollen so besser elektronisch versandt werden, um Zeit und Geld zu sparen

Einfachere Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge - Unternehmen können künftig einfach den Vormonatswert der fälligen Sozialversicherungsbeträge angeben, anstatt sie für den laufenden Monat abzuschätzen

Vereinfachungen im Steuerrecht - Wer die Vorsteuer geltend machen will, braucht jetzt bei kleineren Rechnungsbeträgen bis zu 200 EUR keine umfangreicheren Angaben machen, statt bisher 150 EUR. Die Grenze, bis zu der eine vierteljährliche statt einer sonst üblichen monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung ausreicht, wird von 4.000 auf 5.000 EUR erhöht.

Lieferscheine - Lieferscheine müssen nicht mehr aufbewahrt werden, sobald die dazugehörige Rechnung eingegangen ist - es sei denn, sie werden als Buchungsbeleg verwendet. Bisher bestand zehn Jahre Aufbewahrungspflicht.
aus FussbodenTechnik 05/17 (Wirtschaft)