Werkmeister

Klage gegen Stiftung Warentest


Henstedt-Ulzburg. Der jüngste Test von 20 Nackenstützkissen durch die StiWa hat Folgen: Hersteller Werkmeister Schlafkultur hat juristische Schritte eingeleitet. "Wir sind es unseren Kunden und den an unseren Produkten interessierten Verbrauchern schuldig, klarzustellen, was diese für ihr Geld erhalten, und was nicht", erklärt Geschäftsführer Michael Sailer.

Werkmeister spricht von rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen durch die Stiftung Warentest in dem Testbericht aus der September-Ausgabe. Dem Verbraucher werde dort ein falsches Gesamtbild zur Qualität des Nackenstützkissens K V14 vermittelt, so der Hersteller.

Vier Kissen wurden im Test der StiWa als "gut" bewertet, darunter ein Dorma-bell-Cervical-Kissen des Bettenrings, das ebenfalls aus Henstedt-Ulzburg kommt. Dem Werkmeister-Kissen werden zwar sogar noch etwas bessere Abstützeigenschaften bescheinigt als dem Dormabell-Kissen, gleichwohl reichte es für das K V14 nur zur Note "ausreichend" - wegen angeblich irreführender Gesundheitsversprechen auf der Verpackung. Welche dies seien, verriet die Test-Redaktion den Lesern allerdings nicht.

"Tatsächlich nimmt das Kissen aus dem Hause Werkmeister Schlafkultur unter Zugrundelegung der produktbezogenen Bewertungskriterien im Testergebnis den dritten Platz unter allen getesteten Produkten ein - und das mit einer Gesamtnote von 2,1", erklärt das Unternehmen. Gegen die erfolgte Abwertung und die als unzulässig empfundene Berichterstattung der Stiftung Warentest geht man daher nun juristisch vor.
aus Haustex 10/17 (Sortiment)