Kleiner Fehler – Großer Schaden

Ausgefranste Teppichbodenanschnitte: Verlegung an Metalltrennschienen führte zu Reklamationen


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine ausgefranste Flachschlingenwebware, die an Metalltrennschienen angeschnitten wurde.

Ein Elektronikunternehmen wählte für sein rund 400 m2 umfassendes Großraumbüro eine Kombination aus Granit-Natursteinplatten und angrenzende Teppichbodenflächen aus gemusterter Flachschlingenwebware. Aus architektonischen Gründen verliefen die Laufwege teils gradlinig, teils diagonal und auch halbkreisförmig. Die Abtrennung zwischen beiden Bodenbelägen erfolgte mittels Trennschienen aus Edelstahl.

Der Bodenleger machte bei der Baustellenbesprechnung vor der Verlegung darauf aufmerksam, dass es aufgrund der großen Zahl von Anschnitten des Teppichbodens an den Trennschienen immer angeschnittene Polnoppen geben werde. Er empfahl ein spezielles Einschubprofil, das der Bauherr kategorisch ablehnte.

Insbesondere quer zur Verlegerichtung der Bahnen und an diagonal verlaufenden, mit Fliesen ausgestatteten Laufwegen, aber auch in Längsrichtung zeigten sich angeschnittene Polnoppen, die jedoch unter Berücksichtigung exakter Anschnitte und einer vollsatten Klebung des Teppichbodens mit Beendigung der Verlegung nicht auffielen. Die Verlegung wurde zunächst anstandslos abgenommen.

Im Anschluss an die Teppichbodenverlegung wurde dem Bauherrn eine Reinigungs- und Pflegeanleitung übergeben. Dort hieß es, dass die Unterhaltsreinigung des Teppichbodens zwingend mit einem Bürstsauger durchgeführt werden muss. Laut den zu Protokoll gegebenen Angaben war dies im Bauvorhaben auch der Fall.

Nach einer halbjährigen Nutzung wurden insbesondere herausgezogene Polnoppen, -schlingen und Ausfransungen angrenzend an die Edelstahlschienen gerügt, deren Folge eine gutachterliche Überprüfung war.

Schaden: Ausgefranster Teppichboden - keine Kantenverfestigung

Für den Sachverständigen ging es ausschließlich darum, die Anschnitte des Flachschlingenteppichbodens an die Trennschienen zu bewerten. Seine Überprüfung ergab, dass im Bauvorhaben zahlreiche gering flusenartig hochstehende angeschnittene Polnoppen vorlagen. In rund zehn Teilflächen zeigten sich über längere Strecken herausgelöste Polschlingen sowohl angeschnitten als auch als Schlinge hochstehend.

Die nähergehenden Prüfmaßnahmen ergaben, dass die mangelhafte Verlegung nur in wenigen Flächen vorlag, wo der Anschnitt des Teppichbodens an die Materialtrennschienen quer zur Herstellungsrichtung verlief. Vielfach hingegen lagen hochstehende Schlingen/Polschlingen in Fertigungsrichtung vor, d. h. in Längsrichtung der Polnoppenreihen, aber auch dort, wo Diagonalanschnitte erforderlich waren. An keiner Stelle war die Teppichbodenkonstruktion vom Untergrund abgelöst.

In einzelnen Teilflächen lagen Fehlstellen zu den angrenzenden Schienen vor, da an diesen Stellen hochstehende oder herausgelöste Polnoppen oder Schlingenpolnoppen bereits abgeschnitten wurden. Die nähergehenden Prüfmaßnahmen zeigten aber, dass die nach sachverständiger Ansicht bei solchen Anschnitten erforderliche Kantenverfestigung der Polnoppen, was als allgemein anerkannte Regel des Fachs gilt, nicht durchgeführt wurde, was auch vom Verleger bestätigt wurde.

Diesbezüglich verwies er insbesondere auf die Verlegeanleitung des Belagherstellers, der solche Hinweise und Verlegeempfehlungen nicht aufführt.

Eines machte die Überprüfung deutlich: Es ist bei der Verlegung des Teppichbodens bei der Anordnung an Edelstahlschienen kein absolut gleichmäßiger Parallelverlauf der Polnoppenreihen/Noppengassen möglich. Stattdessen kommt es immer zu einem Anschneiden der Polnoppen sowohl in Fertigungsrichtung des Teppichbodens, insbesondere aber auch bei Anschnitten quer zur Herstellungsrichtung und erst recht bei Anschnitten an diagonal verlaufende Metalltrennschienen.

Ursache: Vielzahl der Anschnitte sprach für Einschubprofile

Den berechtigten Hinweis des Bodenlegers, ein Einschubprofil einsetzen zu wollen, wollte der Sachverständige nicht rechtlich bewerten, auch wenn sie schon fast als Bedenkenanmeldung gelten könnte. Die Anordnung eines solchen Profils wäre geeignet gewesen, die Vielzahl der Übergänge zu den Natursteinfliesen in den Griff zu bekommen. Neben der Anordnung von Einschubprofilen wäre mindestens eine Kantenverfestigung der angeschnittenen Schlingenpolnoppen erforderlich gewesen. Das vielfach in der Praxis erfolgreich praktizierte Verfahren stellt allerdings keine dauerhafte Lösung wie Einschubprofile dar. Der Sachverständige vermisste entsprechende Anweisungen in der Verlegeanleitung des Teppichbodenherstellers.

Neben diesen zwei Schadensparametern wies der Sachverständige darauf hin, dass die Verlegung eines Veloursteppichbodens vor dem Hintergrund der zahlreichen Anschnitte die bessere Wahl gewesen wäre. Dadurch hätten die beschriebenen Schäden vermieden werden können, die durch die ordnungsgemäße Reinigung mit Bürstsaugern zusätzlich forciert wurde.

Verantwortlichkeit: Kosten geteilt, Abdeckprofile nachträglich montiert

Der Sachverständige teilte den Parteien im Rahmen einer Abschlussbesprechnung mit, dass die erforderlichen Nachbesserungen nicht alleine dem Bodenleger anzulasten sind. Schließlich habe der Bodenleger sehr wohl im Rahmen der Vorbesprechung klare Hinweise bezüglich des Erfordernisses von Schienen formuliert. Diese hätten vom planenden Architekten oder Bauleiter berücksichtigt werden müssen. Alternativ hätte die Möglichkeit bestanden, anstatt einer Flachschlinge einen Veloursteppichboden zu verlegen.

Aus davorgenannten Gründen hat man sich im Bauvorhaben geeinigt, bei gequotelter Kostenübernahme nachträglich ein Abdeckprofil zu montieren, um weitere Schäden am Schlingenteppichboden zu verhindern.
aus FussbodenTechnik 01/18 (Handwerk)