BEB Bundesverband Estrich und Belag e.V.

Neue Regeln für Aus- und Einbau-kosten sowie für Bauverträge ab 2018


Der Bundesverband Estrich und Belag hatte sich in der Vergangenheit, auch im Rahmen der Initiative www.miteinerstimme.org, mit Nachdruck für die Beseitigung nachteiliger gesetzlicher Regelungen im Gewährleistungsrecht eingesetzt. Im Kern ging es dabei um die Übernahme der Aus- und Wiedereinbaukosten durch den Verkäufer einer mangelhaften Ware. Zwischenzeitlich wurde diese nachteilige Regelung mit Wirkung ab 2018 gesetzlich modifiziert.

Ebenso gibt es seit 1. Januar 2018 mehrere gesetzliche Neuregelungen im Bauvertragsrecht, die auch von den Betrieben des Parkettlegerhandwerks und des Bodenlegergewerbes zu beachten sind. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat aktuell eine Information veröffentlicht, aus der die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge kurz und übersichtlich zusammengestellt sind. Die Veröffentlichung ist unter folgendem Kurz-Link erhältlich: goo.gl/wSST1p
aus FussbodenTechnik 02/18 (Wirtschaft)