IHD: 11. Fußbodenkolloquium, Teil 2

Vieles dreht sich um Grenzwerte und Einstufungen von Emissionen


11. Fußbodenkolloquium am Institut für Holztechnologie Dresden - Teil 2: Aktuelles zur Entwicklung bei Designbelägen, Stand der Prüfnormen für Parkett-, Laminat- und MMF-Bodenbeläge, Klassifizierung von VOC-Emissionen, Bauordnungsrechtliches und weiteres mehr.

Bodenbeläge aus PVC gibt es seit den 1930er Jahren. Mit dem Ende des 2. Weltkriegs avancierte der PVC-Boden nach keramischen Belägen zur Nummer Zwei in der Welt. Der Einbruch kam in den 1980er Jahren, nicht zuletzt, weil der Füllstoff Asbest in Verruf geriet. In Asien störte das wenig. Der taiwanesische Hersteller Formosa Plastic hatte 1956 den Anfang gemacht und 1984 entstand das erste Werk für PVC-Fußböden in der Volksrepublik China. Heute kommen von dort mit über 250 Mio. m2 rund 47 % der Weltproduktion. Europa und Korea liefern je 19 %, aus Amerika stammen 12 % der Produkte. "Begriffe sind wichtig für den Erfolg einer Ware", sagt Carl Ruland, Vice President des chinesischen Herstellers Novalis. Er weiß, was das Marketing geleistet hat. Aus dem ursprünglichen Laminated Vinyl Tile (LVT) wurde Luxury Vinyl Tile. Das hört sich besser an.

Vier Verlegarten sind verfügbar. Die klassische besteht aus Dry-Back-Produkten zur bauseitigen Klebung durch den Fachverleger. Selbstliegende, glasfaserverstärkte Loose Lay-Produkte dagegen werden ohne Kleber und ohne Bewegungsfuge verlegt. Auch Klick-Produkte mit mechanischer Verriegelung sind eine Sache für die zügige Installation. Im Baumarktvertrieb schließlich finden sich selbstklebende Produkte unter der Bezeichnung "Peel & Stick", deren Kleberücken durch ein abziehbares Silikonpapier geschützt sind.

Das Normengebäude für Designbeläge hält Carl Ruland für unzureichend: "Längenausdehnung, Bogenverzüge, Höhendifferenzen, Haltekraft der Klickprofile erfordern Standards, denen mit den Normen EN 10582 und EN 16511 für MMF-Böden Rechnung getragen wird. Aus chinesischer Sicht allerdings sind die europäischen Normen ausschließlich zur Abgrenzung des Marktes formuliert."

Die weitere Entwicklung des Designbelagsgeschäfts bewertet Ruland anders als die Entwicklung von Laminatböden. "Wir haben es mit einem offenen System zu tun. Die einzelnen Bestandteile können fast beliebig verändert werden. Das bietet die Möglichkeit einer individualisierten Produktion mit kürzeren Laufzeiten. In nicht mehr allzu langer Zeit werden Verbraucher ihren Boden direkt online bestellen und nach Hause geliefert bekommen."

Aktualisierte Prüfnormen im Überblick

Was in Kürze an neuen oder veränderten Normen auf die Fußbodenbranche zukommen wird, erläuterte Dr. Ing. Rico Emmler, Geschäftsführer des Entwicklungs- und Prüflabors Holztechnologie. Eine erweiterte Anforderungsnorm nach EN 13329 betrifft das Abriebprüfverfahren für Laminatböden. Künftig müssen Dekorflächen von 1 mm2 in sechs von acht Prüffeldern (statt wie bisher 0,6mm2 in drei von vier Prüffeldern) durchgerieben sein. Das begünstigt bisher in AC2 eingestufte Laminatoberflächen mit tiefen Strukturen, die auf diese Weise wieder AC4-Ergebnisse erzielen können.

Für MMF-Fußböden nach EN 16511 gibt es ein Normungsvorhaben, das die Wiederholbarkeit von Tests verbessern soll. Bei der Prüfung der Stoßfestigkeit mit der großen Kugel wird nur noch die Rissbildung als Schaden betrachtet, da sich in Rissen Schmutz festsetzen kann. Dagegen gelten Deformationen der elastischen Oberfläche lediglich als optischer Mangel. Relativ weiche Kunststoffoberflächen sind also nicht länger aus oberen Nutzungsklassen ausgeschlossen. "Die Stuhlrollenprüfung soll hinsichtlich der Nichtverwendung von Unterlagen präzisiert werden. Und das Verfahren B der Mikrokratzprüfung soll künftig nicht mehr zu Klassifizierung verwendet werden", so Emmler.

In Bezug auf die Dimensionsstabilität von MMF-Fußböden bei Temperatureinwirkung, vor allem Aufwölbung bei Sonneneinstrahlung, wird das ISO 23999 Prüfverfahren in drei wesentlichen Punkten überarbeitet: der Test wird wie bei Paneelen gehandhabt, andere Prüftemperaturen als 80 °C und eine Messung unmittelbar nach Temperaturbehandlung sollen möglich sein.

In Kraft getreten ist die Prüfnorm EN 1815 zum elektro-statischen Verhalten von elastischen und Laminatbodenbelägen. Im Begehtest zur Anwendung kommen nur die Gummisohle und spezifische Unterbauten mit definierten elektrischen Eigenschaften.

Neu ist die Norm EN 14354 für Furnierböden. Hier wird unterschieden in lackierte, nicht renovierbare Böden von 1 mm Furnierdicke, die verschleißfester sein müssen, als einmalig renovierbare Furnierböden mit 1 bis 2,5 mm Schichtdicke.

Für Mehrschichtparkett ändern sich die Anforderungen kaum, allerdings präzisiert eine neue Version der EN 13489 Muster von Oberflächen, geometrische Eigenschaften, Feuchtegehalt und die Dicke der Deckschicht bei gebürsteten Oberflächen. Demnach könnte ein normativ mit 14 mm ausgewiesener Fertigparkettboden mit nur 10 mm echter Dicke ausgeliefert werden, heißt es.

Fazit von Rico Emmler: "Ein wesentlicher aktueller Schwerpunkt der Normung betrifft Anforderungen an Oberflächeneigenschaften. Für neue Produkte mit Pulveroberflächen liegt der Entwurf einer Anforderungsnorm prEN 17142:2017 vor. Und Änderungen in der EN 12104 würden erstmalig Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Korkfußböden definieren. Hersteller müssen Leistungserklärungen neu erstellen oder modifizieren. Bei elastischen, textilen und Laminatböden nach EN 14041 sind Änderungen bei Produktdeklarationen umzusetzen, darunter die Deklaration des Gehaltes gefährlicher Stoffe."

Zweikampf
um Emissionsklassifizierung

Einheitliche europäische VOC-Klassen gibt es noch nicht. Doch die Diskussion sei in vollem Gange, sagt Martina Broege, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IHD. "Insbesondere Deutschland und Frankreich werden anstreben, ihre nationalen Klassifizierungsvorgaben durchzusetzen." Vorliegende Entwürfe zeigen, dass sowohl das deutsche AgBB-Schema von 2015 wie die französische VOC-Verordnung von 2011 in einem europäischen System vereint werden sollten. Weil das Gemenge für Verbraucher nur schwer nachvollziehbar war, hat man mittlerweile Klassen reduziert und mehrere Parameter herausgenommen. Im dritten Entwurf aus dem vergangenen Jahr sind lediglich drei Bewertungselemente übrig geblieben.

Für die VOC-Einstufung wurden zwei Klassen (A1 und A2) eingerichtet. A1 bedeutet unproblematisch, hier darf das Verhältnis aus Konzentration und LCI-Wert die 1,0 nicht überschreiten. Bewertet werden alle Substanzen aus der sogenannten LCI-Liste. Hans im Glück ist Thermoholz, denn seine Problemsubstanz Furfal ist in der Liste nicht enthalten. Bezüglich Formaldehyd sind drei Klassen (F1 bis F3) vorgesehen. Dabei entspricht die Klasse F2 der deutschen E1-Qualität. Die F1-Klasse ist auf dem Niveau des Blauen Engels und damit für viele deutsche Laminatböden gut erreichbar. An kanzerogene, mutagene und reprotoxische Stoffe (CMR) schließlich werden Anforderungen formuliert, die sich aber im Vergleich mit vorausgegangenen Entwürfen nicht stark verändert haben.
aus Parkett Magazin 02/18 (Wirtschaft)