Kommunen: Ausschreibungen elektronisch


Der 18. Oktober 2018 ist ein wichtiges Datum für Betriebe, die sich um Aufträge von Kommunen bewerben. Ab diesem Termin wird das Vergabeverfahren für eine Vielzahl an Projekten nur noch elektronisch durchgeführt. Die Regelung gilt für Bauaufträge ab 5,584 Mio. EUR sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 221.000 EUR. Diese werden dann EU-weit und ausschließlich über Online-Vergabeplattformen ausgeschrieben. Damit wird die EU-Vergaberichtlinie aus dem April 2014 endgültig umgesetzt.

Das bislang gültige Vergaberecht wurde nicht verändert, nur das Verfahren. Es soll die Transparenz erhöhen sowie das Procedere vereinfachen. Dies gilt nicht nur für die Auftraggeber, sondern auch die potentiellen Auftragnehmer. Mit einem Internetzugang haben sie jederzeit und von überall Zugriff auf die Vergabeplattformen. Das gilt auch für Ausschreibungen außerhalb ihres regionalen Umfelds. Sie werden bei ihrem Angebot weniger Fehler machen, weil eine Software sie durch den Ausschreibungsprozess führt. Und sie können die Angebotsfrist bis zur letzten Minute nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Angebot in der Post liegen bleibt und zu spät eingeht.

Vor allem größere Kommunen haben die E-Vergabe bereits eingeführt. Das Verfahren - von der Bekanntmachung einer Ausschreibung über die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und die Einreichung der Angebote bis hin zur Zuschlagserteilung - erfolgt komplett über Online-Plattformen. Die gesamte Kommunikation wird darüber abgewickelt. Angebote, die trotzdem in Papierform eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung mehr. Das gilt ab Oktober bundesweit.

Wer damit noch keine Erfahrungen hat, sollte sich schlau machen, z.B. bei seiner Handwerkskammer. So bietet etwa die HWK Region Stuttgart (www.hwk-stuttgart.de) Tageskurse unter dem Titel "E-Vergabe: Erfolgreich Ausschreibungen recherchieren und Angebote elektronisch abgeben" an.
aus BTH Heimtex 07/18 (Handwerk)