16.04.2014 - ParkettMagazin

ZVPF fordert nach Gerichtsurteil auch für Parkettleger eine Mindestqualifikation

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April die Klage eines Malergesellen abgewiesen, der Tätigkeiten aus dem Maler- und Lackiererhandwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben wollte. Joachim Barth, Bundesinnungsmeister im Zentralverband für Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Forderung nach einer Mindestqualifikation auch bei den Parkettlegern zu erneuern. "Das ist doch die Quintessenz aus dem Urteil", steht in einem Rundschreiben an die Innungen. Wenn es dort heiße, "die gesetzliche Regelung dient dazu, Dritte vor Gefahr zu schützen", müsse dies auch in Bezug auf B1-Berufe gelten.