Beschreibung
Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) ist den Textilkennzeichnungsrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft angepasst. Es ist für Industrie, Handel und Verbraucher verbindlich und regelt in Bestimmungen die Rohstoffgehaltsangabe fast aller dem Endverbraucher angebotenen Textilerzeugnisse (das sind zu mindestens 80% aus textilen Rohstoffen hergestellte Waren). Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf von Textilien darüber zu informieren, aus welchen textilen Rohstoffen ein Erzeugnis besteht. Es schreibt die Bezeichnung der verschiedenen Faserarten vor, gibt deren Gewichtsanteile an und verpflichtet zur Rohstoffgehaltsangabe in genau festgelegten Bezeichnungen. Für die richtige Kennzeichnung der Textilien, die auch die Basis für die überaus wichtige Pflegekennzeichnung ist, haftet der Verkäufer, wobei nach § 14 eine Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen belegt werden kann.
In Paragraph 8 des Gesetzes wird die Auszeichnung zusammengesetzter Erzeugnisse geregelt. (Neufassung des Textilkennzeichnungsgesetzes vom 14. August 1986 BGBl. I, S. 1285.
Quelle: Brebeck, Kommentar zum Textilkennzeichnungsgesetz, Deutscher Fachverlag GmbH Frankfurt/Main, 1987).
