Beschreibung
Nachdem die Technologie der Färberei durch hochentwickelte Farbstoffe, Färbereihilfsmittel, Färbereimaschinen und PC-Technik in allen Stufen optimal beherrschbar geworden ist, spielen die Kriterien der Umwelt und Sicherheit in der Textilveredlung und hierbei besonders auch in der Färberei eine große Rolle:
• Umweltbelastung durch Emissionen (Abdampf, Abwässer, Abluft)
• Chemikalien (MAK-Werte)
• Hautverträglichkeit (Allergie, Atopie)
Diesen Anforderungen müssen sowohl alle Bereiche der Textilveredlung als auch die Betriebe der Chemiefaserindustrie, Spinnerei etc. entsprechen. Schwerpunkte der Umweltschutzmaßnahmen in der Textilveredlung sind:
• Verminderung des Wasserbedarfs
• Entfärben von Abwässern
• Vermeidung von Schwermetallen (Chrom, Kupfer etc.)
• Verringerung der organischen und anorganischen Belastung
• Abluft (bekannt ist die im Rahmen des Bundes-Immissionsgesetzes erlassene TA-Luft als Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
• Sicherheit, Lagerung, Transport
• Abfall
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Beschreibung
Alle umweltrelevanten Themen werden in der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) unter gesundheitlichen und ökologischen Aspekten im Interesse einer optimalen Verbraucheraufklärung behandelt. Das TFI (Deutsches Teppich-Forschungsinstitut e.V.) und andere anerkannte europäische Forschungsinstitute überprüfen dabei das Vorhandensein von Schadstoffen, Emissionen und geruchsbildenden Komponenten. Die Analysen stellen sicher, dass Verbraucher Schadstoffen wie Pentachlorphenol, Formaldehyd, Pestiziden, Butadien oder Vinylchlorid nicht ausgesetzt werden. Außerdem ist sichergestellt, dass Asbest und leichtflüchtige Fluorchlorkohlenwasserstoffe auch in Zukunft bei der Teppichboden-Produktion keine Verwendung finden.
Zu dem Aufgabenbereich der GuT gehört neben der Kontrolle der Produktion und der Produktionsanlagen die Optimierung des gesamten Produktlebenszyklus Teppichboden. Hierzu werden umfangreiche Forschungsprojekte durchgeführt. Ergebnisse der Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Entsorgung zeigen, dass aus auf Erdöl basierenden Rohstoffen hergestellte Teppichböden ein Zwischendepot für Energie sind. Es wurde belegt, dass textile Bodenbeläge bei der thermischen Verwertung im Vergleich zu anderen Brennstoffen, die als Energiequelle genutzt werden, die besseren Emissionswerte aufweisen. Bei der Entsorgung von Teppichböden erfolgt das thermische Recycling durch Verbrennung bei gleichzeitiger Energie (Wärme)-Rückgewinnung. Diese Methode ist optimal, wenn die Anteile brennbarer (organischer) Stoffe in der Teppichware erhöht werden. Im Handel gibt es bereits Teppichbodenqualitäten, bei denen der (anorganische) Füllstoff durch organische Vliese ersetzt wurde.
Die Alternative zur thermischen Verwertung sieht die GuT im Materialrecycling. In enger Zusammenarbeit mit den Rohstofflieferanten wird an realistischen Lösungen gearbeitet. Des Weiteren hat die GuT ein Projekt zur Entsorgungslogistik initiiert, das zum Ziel hat, in den nächsten Jahren ein flächendeckendes System für die Entsorgung alter Textilbeläge beim Privathaushalt und die Weiterleitung an einen Verwerter zu entwickeln.
Back-to-root-Recycling, CRE, Down-Cycling, RECAM, Recycling, Thermisches Recycling, Umweltfreundlicher Teppichboden.
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Farbstoffe und Umwelt
Der Verzicht auf Produktion und Einsatz verdächtiger Farbstoffe und verbesserte Verfahren, wodurch Farbstoffe intensiver genutzt werden, damit so viel wie möglich fest mit der Faser verbunden bleibt und die Abwasser-belastung entsprechend verrin-gert wird, sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schonung der Umwelt. Dazu zählt auch die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Textilchemikalien und Wasser. Auch werden heute schon Farben mit Hilfe von farbgesättigtem Dampf auf die Fasern gebracht und Muster per Transferdruck von Papier auf Stoff übertragen. Färbereikunde.
AZO-Farbstoffe
Wichtigste und zugleich größte Gruppe der synthetisch durch Kupplung von Diazoniumverbindungen mit aromatischem Amin oder Phenol hergestellten Farbstoffe (etwa 2000). Bei einer großen Vielfalt von Tönen sind sie vielseitig einsetzbar und z.T. von höchster Farbechtheit. Bei einigen Arten von Azo-Farbstoffen, deren Ausgangsprodukte Benzidin und Dichlorbenzidin sind (fünf Arten in ingesamt 20 Variationen) wurde aufgrund der reduktiven Spaltung (Freisetzung spezieller Amine) ein Krebserzeugungspotential festgestellt (besonders bei der Farbe Kongo-Rot). Diese Farbstoffe werden aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung von der deutschen Textilindustrie und in der Schweiz bereits seit über 10 Jahren nicht mehr eingesetzt. Die Bedarfsgegenständeverordnung (BGVO, Begriffsbestimmung nach DIN 55 943, Prüfmethoden Leder nach DIN 53 316) vom 14. Juli 1995 gibt Aufschluss über die Liste der verbotenen Farbstoffe, außerdem wird festgelegt, dass die Verwendung dieser bestimmten Azo-Farben, die unter anderem bei der Einfärbung von Textilien eingesetzt werden, durch Gesetz unter Androhung strafrechtlicher Folgen verboten ist. Weitere Informationen gibt das Bundesgesundheitsblatt Textilien 2/96. AZO Farbstoffe
Seit Ende 1995 dürfen Textilien, die mit diesen Farbstoffen gefärbt sind, weder importiert noch verkauft werden. Die importierende Wirtschaft und die Lieferanten müssen nachweisen, dass die verbotenen Azo-Farben nicht zum Einsatz kommen. Das Bedarfsgegenständegesetz legt eindeutig fest, dass dieses Gesetz nur auf solche Produkte angewendet wird, die dauernd mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B. Bekleidung, Wäsche, Bettwäsche, Bettwaren etc. Artikel wie Orientteppiche, Teppichböden, Gardinen etc. sind von dem Gesetz nicht betroffen, da Amine aus Azo-Farbstoffen nur durch die Körperflüssigkeit in den menschlichen Kreislauf gelangen können.
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Textilerzeugnisse müssen heute nicht nur umweltfreundlich sein, sie müssen darüber hinaus unter technologischen Bedingungen gefertigt sein, die als sauber bezeichnet werden können. Nachdem die Technologie der Färberei durch hochentwickelte Farbstoffe, Färbereihilfsmittel, Färbereimaschinen und PC-Technik in allen Stufen optimal beherrschbar geworden ist, spielen die Kriterien der Umwelt und Sicherheit in der Textilveredlung und hierbei besonders auch in der Färberei eine große Rolle:
• Umweltbelastung durch Emissionen (Abdampf, Abwässer, Abluft)
• Chemikalien (MAK-Werte) sowie
• Hautverträglichkeit (Allergie, Atopie)
Diesen Anforderungen müssen sowohl alle Bereiche der Textilveredlung als auch die Betriebe der Chemiefaserindustrie, Spinnerei etc. entsprechen. Schwerpunkte der Umweltschutzmaßnahmen in der Textilveredlung sind:
• Verminderung des Wasserbedarfs
• Entfärben von Abwässern
• Vermeidung von Schwermetallen (Chrom, Kupfer etc.)
• Verringerung der organischen und anorganischen Belastung
• Abluft (bekannt ist die im Rahmen des Bundes-Immissionsgesetzes erlassene TA-Luft als Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
• Sicherheit, Lagerung, Transport
• Abfallminimierung
• Wärmerückgewinnung aus allen warmen Abwässern
AZO-Farbstoffe
Wichtigste und zugleich größte Gruppe der synthetisch durch Kupplung von Diazoniumverbindungen mit aromatischem Amin oder Phenol hergestellten Farbstoffe (etwa 2000). Bei einer großen Vielfalt von Tönen sind sie vielseitig einsetzbar und z.T. von höchster Farbechtheit. Bei einigen Arten von Azo-Farbstoffen, deren Ausgangsprodukte Benzidin und Dichlorbenzidin sind (fünf Arten in ingesamt 20 Variationen) wurde aufgrund der reduktiven Spaltung (Freisetzung spezieller Amine) ein Krebserzeugungspotential festgestellt (besonders bei der Farbe Kongo-Rot). Diese Farbstoffe werden aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung von der deutschen Textilindustrie und in der Schweiz bereits seit über 10 Jahren nicht mehr eingesetzt. Die Bedarfsgegenständeverordnung (BGVO, Begriffsbestimmung nach DIN 55 943, Prüfmethoden Leder nach DIN 53 316) vom 14. Juli 1995 gibt Aufschluss über die Liste der verbotenen Farbstoffe, außerdem wird festgelegt, dass die Verwendung dieser bestimmten Azo-Farben, die unter anderem bei der Einfärbung von Textilien eingesetzt werden, durch Gesetz unter Androhung strafrechtlicher Folgen verboten ist. Weitere Informationen gibt das Bundesgesundheitsblatt Textilien 2/96.
Seit Ende 1995 dürfen Textilien, die mit diesen Farbstoffen gefärbt sind, weder importiert noch verkauft werden. Die importierende Wirtschaft und die Lieferanten müssen nachweisen, dass die verbotenen Azo-Farben nicht zum Einsatz kommen. Das Bedarfsgegenständegesetz legt eindeutig fest, dass dieses Gesetz nur auf solche Produkte angewendet wird, die dauernd mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B. Bekleidung, Wäsche, Bettwäsche, Bettwaren etc. Artikel wie Orientteppiche, Teppichböden, Gardinen etc. sind von dem Gesetz nicht betroffen, da Amine aus Azo-Farbstoffen nur durch die Körperflüssigkeit in den menschlichen Kreislauf gelangen können.
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Back to root Recycling, GuT, Polyvinylchlorid (PVC), RECAM Projekt, Recycling, • Thermisches Recycling.
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Die Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) ist eine Gründung namhafter europäischer Teppichhersteller mit dem Ziel, dem Verbraucher durch gezielte Maßnahmen unter gesundheitlichen und ökologischen Aspekten Sicherheit und Vertrauen in Teppichboden-Produkte durch eine freiwillige Selbstkontrolle zu geben. Das TFI und andere anerkannte europäische Forschungsinstitute prüfen dabei das Vorhandensein von Schadstoffen und geruchsbildenden Komponenten.
Folgende Schadstoffe dürfen nicht nachgewiesen werden:
• Asbest
• Azofärbemittel mit krebsauslösender Aminkomponente
• Butadien
• Färbebeschleuniger (• Carrier)
• Formaldehyd
• leicht flüchtige Fluorchlorkohlenwasserstoffe (• FCKW)
• Pentachlorphenol (• PCP)
• gesundheitsgefährdende • Pestizide
• Vinylacetat
• Vinylchlorid
Die Liste der gesundheitsgefährdenden Stoffe wird dem Stand der Wissenschaft laufend angepasst. Schließlich wird auf Emissionen folgender geruchsbildender Komponenten geprüft:
• aromatische Kohlenwasserstoffe
• flüchtige organische Stoffe
• Styrol
• 4-Phenylcyclohexen
• Toluol
• Vinylcyclohexen
Sofern keine Beanstandungen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit der Produktion festgestellt werden, erhalten die geprüften Teppichböden das Signet Teppichboden schadstoffgeprüft. Teppichboden, MAK.
Die mit • gekennzeichneten Stichworte sind hier nicht verlinkt.
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Der Umweltschutz befasst sich im weitesten Sinne mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen sowie der Erhaltung bestehender bzw. Schaffung neuer biologischer Gleichgewichte. Aufgabe der Umweltpolitik im engeren Sinne ist der Schutz vor den Auswirkungen, die von der ökonomischen Aktivität des Menschen ausgehen. Hierbei haben sich die Maßnahmen zur Bewahrung von Boden und Wasser vor Verunreinigung durch chemische Fremdstoffe und Abwasser, die Reinhaltung der Luft, die Nahrungskette, Lärmbekämpfung, Müllbeseitigung, Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und mit besonderer Aktualität der Strahlenschutz herausgebildet. Ferner gehören hierzu Vorschriften und Auflagen zur Erreichung größerer Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln. In der Textilindustrie und dem Handel kommt dem Umweltschutz eine große und vielfältige Bedeutung zu. Färbereikunde, GuT, Ökologie, Recycling, Umweltschutz Textil.
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Innerhalb des gesamten textilen Produktionsablaufs ist insbesondere die Textilveredlung am stärksten mit der Umweltproblematik konfrontiert. In der Bundesrepublik Deutschland bemühen sich alle Hersteller von Textilien erfolgreich, ihre Produkte so herzustellen, dass keine Schadstoffe in bedenklicher Konzentration auftreten und Mensch und Umwelt geschützt werden. Dieses wird u.a. dadurch erreicht, dass ein sehr hoher verfahrenstechnischer Aufwand getrieben wird. So gehören z.B. die sorgfältige Farbstoffauswahl, die chlorfreie Bleiche, eine formaldehydfreie Hochveredlung ebenso dazu wie der Einsatz pestizid- und schwermetallfreier Produkte. Im Rahmen des Umweltschutzes sind darüber hinaus von der Textilindustrie eine Vielzahl von Anordnungen, Vorschriften, Gesetzen und Auflagen zu beachten, um eine schadstoffarme Umwelt zu erreichen. Diese Maßnahmen beziehen sich vor allem auf die ökologische Optimierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft, der aus ökologischer und humanökologischer Sicht verbesserte Umgang mit Chemikalien, Verbesserung des Immissionsschutzes und das Abfallrecht.
Nahezu 25% aller Textilien kommen neben den Bereichen Bekleidung und Technische Textilien im Heim- und Haustextilbereich zum Einsatz. Ein verbraucherfreundlicher Umweltfahrplan konzentriert sich auf Abfallvermeidung und Recycling, Energie- und Wassereinsparung, den sorgfältigen Einsatz der Chemie sowie die Verwendung umweltfreundlicher Produkte. Diese Ziele werden unterstützt durch eine breit angelegte internationale Forschung, die sich an folgenden Kriterien orientiert:
• Produktionsökologie
• Humanökologie
• Entsorgungsökologie
Öko Tex Standard 100. Zielsetzung zur Schonung der Umwelt bei Industrie und Handel sind :
• rückstands- und schadstoffarme Produkte
• umweltschonende Herstellverfahren
• hoher Arbeitsschutz
• ökologisch vertretbare Lösungen bei der Abfallversorgung
• weltweites ökologisches Gütesiegel
• genaue Kennzeichnung aller Materialien, Farbstoffe und
Ausrüstungshilfsmittel
• Festlegung einheitlicher Qualitätsrichtlinien
• Sicherheit und Vertrauen beim Kauf von ökologisch optimierten Textilien
Die Auseinandersetzung mit sich widersprechenden Zielvorstellungen ist Inhalt aller Umweltschutzdiskussionen, da sich hier die Interessen des qualitativen und quantitativen Wachstums gegenüberstehen. Besonders Wirtschaftsunternehmen (aber auch Handwerksbetriebe) stehen immer häufiger gegensätzlichen Zielvorgaben, wie etwa Mehrproduktion und Abfallreduktion, gegenüber
Bei der Kostenbeurteilung des Umweltschutz Textil setzt sich verstärkt das Verursacherprinzip durch. • Allergie, • Arbeitsplatzkonzentration (• MAK-Werte), • Atopie, • Duales System, • Entsorgung, • Färbereikunde/Umwelt und Sicherheit, • Formaldehyd, • Green Cotton, • Grüner Punkt, • GuT, • M.S.T., • Öko-Tex Standard 100, • Pentachlorphenol, • Recycling, • Verpackungsverordnung, • Verursacherprinzip, • Wassergefährdungsklasse (WGK ) u.a.
Die mit • gekennzeichneten Stichworte sind hier nicht verlinkt.
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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im Auftrag des Umweltbundesamtes eine neue Prüfmethode für das Emissionsverhalten von Produkten entwickelt. Der neue Blaue Engel ersetzt auch das alte Umweltzeichen für formaldehydarme Holzprodukte (Möbel und andere Holzprodukte), das neben der Ausdünstung von Formaldehyd auch die Emission anderer Schadstoffe während der Nutzungsphase berücksichtigt.
Informationen über Umweltschutz werden vom Bundesministerium des Inneren, Bundesumweltamt Berlin sowie durch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Hamburg erteilt. Infos auch im Internet unter www.blauer-engel.de
Mit dem Umweltzeichen der EU (Umweltblume mit dem E) werden Erzeugnisse kenntlich gemacht, die vom Herstellungsprozess bis zum Verbrauch weniger umweltschädigend und gesundheitsschädlich sind als vergleichbare Produkte.
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